VOLTAIRE
Allgemeine Normen und Anmerkungen
1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
• Der Einkäufer soll laut Hinweisen in dem Abschnitt
"Installation" eine Stützenfläche für den Backofen
vorbereiten.
• Das Umfeld, in dem der Backofen installiert wird,
muss gut belüftet sein laut den geltenden Vorschriften
im Land der Verwendung.
• Der Backofen benötigt 70 m
nung und den Raum, wo er installiert ist , von mindes-
tens 1225 m
/ h Luftmenge für das Wohlergehen der
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Personen, die dort arbeiten; das Lufteinlass- System
muß entsprechend dimensioniert werden.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
• Die Stromzuführungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage versehen
werden.
• An der Speiseleitung an der oberen Seite des Back-
ofens ist eine allpolige Trennvorrichtung zu positio-
nieren.
• Die Abmessungen der elektrischen Speiseka-
bel sind je nach dem höchsten, vom Backofen
benötigten Strombedarf so zu berücksichti-
gen, daß der gesamte Spannungsabfall bei
Volllast 2% unterschreitet.
c) Rauchabzugsvorbereitung.
• Es ist notwendig, einen Schornstein für die Ex-
traktion von Abgasen und Dämpfen des Kochens
vorzusehen; die Eigenschaften dessen müssen den
geltenden Vorschriften in dem Land einhalten, wo der
Backofen installiert ist.
d) Mittelleiter
• Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist
eine dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identifizierte Klemme vorbereitet worden.
e) Gasanschlußvorbereitung
• Die Gasversorgung muss in Übereinstimmung mit
den geltenden Vorschriften des Ortes, wo der Back-
ofen installiert ist.
• An der Versorgungsleitung der Gashahn ein Teilventil
stromaufwärts des Backofens montieren, so daß die
Gaszufuhr im Bedarfsfall oder Wartungsarbeiten
blockiert werden kann.
/ h Luft für die Verbren-
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1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a) Im Brandfall den Hauptschalter abschalten, um die
Spannung in dem Backofen auszuschalten.
b) Die Gaszufuhr vor dem Backofen schließen.
c) Feuerwehr oder geschultes Personal rufen.
GEFAHRLAGE
Beim Spannungsvorhandensein in dem Backofen
ist es verboten zu versuchen das Feuer mit Wasser
zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
• Der Backofen ist nicht in explosionsgefährlichen
Räumen zu gebrauchen.
1.8 - SCHALLDRUCKPEGEL
VOLTAIRE-Öfen sind so gebaut worden, daß der fort-
dauernde gleichwertige gewogene A-Schalldruckpegel
(dB) die maximal zulässige 70dB-Grenze unterschreitet.
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