Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fahl SILVERVENT Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 33
Nach der Desinfektion sind die Kanülen innen wie außen sehr gründlich mit steriler Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %) abzuspü-
len und anschließend zu trocknen.
DE
Nach der Nassreinigung ist die Kanüle mit einem sauberen und fusselfreien Tuch gut abzutrocknen.
3. Sterilisation/Autoklavieren
Zur Sterilisation von Silberkanülen eignen sich folgende Methoden:
Dampf-Sterilisation: Die Kanüle mit gesättigtem Dampf entweder bei 134 Grad Celsius/273.2 Grad Fahrenheit mindestens
5 Minuten oder bei 121 Grad Celsius/249.8 Grad Fahrenheit mindestens 15 Minuten sterilisieren.
Alternativ ist die Kanüle mit einer Heißluftsterilisation bei einer Temperatur von 180 °C mindestens 20 Minuten zu sterilisie-
ren.
Die Dampfsterilisation muss nach den jeweils geltenden aktuellen, nationalen Standards durchgeführt werden; besonders
zu berücksichtigen sind die Hinweise im Standard ANSI/AAMI ST46:2002 „Dampfsterilisation und Sterilitätsabsicherung im
Gesundheitswesen".
ACHTUNG
Die Kanüle kann sich bei einer Heissluftsterilisation leicht verfärben.
Verfärbungen beeinträchtigen die Funktion der Kanüle nicht.
X. Aufbewahrung/Pflege
Gereinigte Kanülen, die gegenwärtig nicht in Gebrauch sind, sollten in trockener Umgebung in einer sauberen Kunststoff-
dose und geschützt vor Staub, Sonneneinstrahlung und/oder Hitze gelagert werden.
Nach Reinigung und ggfs. Desinfektion sowie Trocknung der Innenkanüle sollte die Außenfläche der Innenkanüle durch
Einreiben mit Stomaöl, z.B. dem Optifluid
®
Stomaöl-Tuch, gleitfähig gemacht werden.
Verwenden Sie als Gleitmittel ausschließlich Stomaöl (REF 31500) bzw. das Optifluid
®
Stomaöl-Tuch (REF 31550).
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Versorgung wird dringend empfohlen, mindestens zwei Ersatzkanülen vorrätig zu hal-
ten.
XI. Nutzungsdauer
Trachealkanülen aus Sterlingsilber sind für den Dauergebrauch konzipiert. Schicken Sie uns Ihre Trachealkanülen regelmä-
ßig mindestens alle 6 Monate zur Überprüfung und Aufarbeitung zu. Die Haltbarkeitsdauer ist vom Grad der Beanspruchung,
der Pflege sowie der regelmäßigen Überprüfung und Aufarbeitung abhängig. Ein Austausch sollte jedoch spätestens 3 Jah-
ren nach der ersten Ingebrauchnahme erfolgen
Die Haltbarkeitsdauer einer Kanüle wird durch viele Faktoren beeinflusst. So können z.B. die Zusammensetzung des Sekrets,
die Gründlichkeit der Reinigung und andere Aspekte von entscheidender Bedeutung sein.
Die max. Haltbarkeit wird nicht dadurch verlängert, dass die Kanüle mit Unterbrechungen (z.B. im Rahmen der Reinigungs-
intervalle im Wechsel mit anderen Kanülen) eingesetzt wird.
ACHTUNG
Jedwede Änderung der Kanüle, insbesondere Kürzungen und Siebungen, sowie Reparaturen an der Kanüle dürfen nur
durch den Hersteller selbst oder von Unternehmen vorgenommen werden, die hierzu durch den Hersteller ausdrücklich
schriftlich autorisiert sind! Unfachmännisch vorgenommene Arbeiten an Trachealkanülen können zu schweren Verlet-
zungen führen.
XII. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Hersteller Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH übernimmt keine Haftung für Funktionsausfälle, Verletzungen,
Infektionen und/oder anderen Komplikationen oder andere unerwünschte Vorfälle, die in eigenmächtigen Produktänderun-
gen oder unsachgemäßen Gebrauch, Pflege, und/oder Handhabung begründet sind.
Insbesondere übernimmt die Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH keine Haftung für Schäden, die durch Änderun-
gen der Kanüle, vor allem infolge von Kürzungen und Siebungen, oder durch Reparaturen entstehen, wenn diese Änderun-
gen oder Reparaturen nicht vom Hersteller selbst vorgenommen worden sind. Dies gilt sowohl für hierdurch verursachte
Schäden an den Kanülen selbst als auch für sämtliche hierdurch verursachten Folgeschäden.
Bei Anwendung der Trachealkanüle über den unter Ziffer XI genannten Anwendungszeitraum hinaus und/oder bei Gebrauch,
Verwendung, Pflege (Reinigung, Desinfektion) oder Aufbewahrung der Kanüle entgegen den Vorgaben dieser Gebrauchs-
anleitung wird die Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH von jeglicher Haftung einschließlich der Mängelhaftung –
soweit gesetzlich zulässig – frei.
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