VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Zur Vervollständigung der im Abschnitt "Wichtige Hinweise zum Umweltschutz" genannten Hinweise folgt eine
Aufstellung der im Moment der Verschrottung der Presse zu befolgenden Hinweise.
D Man informiere sich über die im Einsatzland geltenden Vorschriften.
D Sollte es in dieser Hinsicht keine spezifischen Vorschriften geben, so wende man sich an den zuständigen
Vertragshändler, um Hinweise über die Möglichkeit zu erlangen, die Maschine einer für die Verschrottung
zuständigen Stelle zu überlassen.
Einige Hinweise:
1 -- Man entleere den hydraulischen Kreislauf, die Antriebsgehäuse, usw. und fange das Öl in entsprechen-
den Behältern auf, die bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung sorgfältig aufbewahrt werden sollten.
2 -- Man trenne die verschiedenen Materialien, z.B. Glas, Kunststoff, Eisen, Aluminium, Reifen, usw. und
führe sie den Sammelstellen für Recycling zu.
DURCH DEN BENUTZER WAHRGENOMMENE VIBRATIONEN
Unter Beachtung der Tatsache dass der Arbeitsplatz der Betreibers bei den normale Erntevorgänge der Fahrer-
sitz des Traktors ist, ist der Geräuschpegel der durch den Betreiber wahrgenommenen Vibrationen vom Traktor-
typ abhängig.
Es ist aus diesem Grunde nicht möglich, Vibrationswerte zu bestimmen, denen der Betreiber unterliegt.
AN BORD WAHRGENOMMENER LÄRM
In bezug auf die Richtlinie 86/188/EWG und die nationalen Normen werden im Folgenden die Geräuschpegel in
dB (A), entsprechend der Norm ISO 5131 angegeben.
Der Geräuschpegel wird bei laufendem Motor und eingeschalteten Systemen bei einer normalen Betriebsges-
chwindigkeit in Bezug auf den spezifischen Einsatz ohne Produkt gemessen.
Zur Ermittlung des Geräuschpegels vom Fahrersitz aus, d.h. des durch die Maschine und den Traktor erzeugten
Lärms, wird der durch die vom Traktor geschleppte Presse erzeugte Lärm aus einem Abstand von 200 mm vom
hinteren offenen Fenster eines Traktors mittleren Typs für das Schleppen der Presse gemessen.
Für die mit Fahrerkabine ausgerüsteten Traktoren, ist der durch den Betreiber gemessene Wert sel-
bstverständlich niedriger, wenn alle Fenster und sonstigen Öffnungen geschlossen sind.
Der exakte Lärmpegel ist von der akustischen Isolierung der Kabine abhängig.
Ist der Traktor nicht mit einer Kabine ausgestattet oder wird er mit offenen Türen und Fenstern betrieben, und
liegt dabei der Geräuschpegel über 85 dBA, dann wird der Einsatz von Kopfhörern empfohlen. Diese Vorschrift
besteht in verschiedenen Ländern: Dementsprechend prüfe man die an Ort und Stelle geltenden Normen.
Wahrgenommener Geräuschpegel: 90 dB(A).
ABSCHNITT 1
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