6.5 Die zulässige Tragfähigkeitsangabe niemals über-
schreiten. Das Lastgewicht muss der max. zulässigen
Tragfähigkeit entsprechen. Dabei muss die Krankapazität
größer sein, als das Lastgewicht und das Eigengewicht
der Traverse zusammen.
Eine Überlastung der Traverse kann
zu Verformung oder zum Absturz
bzw. Umstürzen der Last führen.
WARNUNG
6.6 Die Aufhängung der Traverse und des Kranhakens
müssen senkrecht über dem Lastschwerpunkt positio-
niert werden. Last muss möglichst mittig und pendelfrei
hängen.
Eine falsche Positionierung der
Traverse über der Last kann zu einer
unzulässigen Schräglage der
Traverse und der Last führen. Dabei
kann die Last verrutschen oder
WARNUNG
abstürzen.
6.7 Die Traverse nur mit passendem Einfach-Kranhaken
nach DIN 15401 aufnehmen.
Die Aufhängung (Aufhängeöse, Aufhängering etc.) gibt
die maximale und die minimale Größe des Kranhakens
vor. Nach Einhängen des Kranhakens in die Aufhängung
muss die Kranhakensicherung geschlossen werden.
Die Zuordnung der Größe/Nummer des Kranhakens zur
Größe der Aufhängung kann folgender Übersicht ent-
nommen werden:
V [mm]
120
W
140
135
V
160
X
200
260
128
150
177
W
X
210
V
236
300
400
Wird die empfohlene Größe des Kranhakens
unterschritten, ist darauf zu achten, dass sich der
Lastschwerpunkt unter den Anschlagpunkten der Last
befindet (s. Punkt 6.17.).
WARNUNG
W [mm]
X [mm]
Krankhaken
70
14
Nr. 4
80
16
Nr. 5
75
19
Nr. 5
90
23
Nr. 6
110
33
Nr. 10
140
36
Nr. 16
38
15
Nr. 2,5
51
20
Nr. 4
60
20
Nr. 8
72
30
Nr. 10
75
30
Nr. 12
90
30
Nr. 16
122
40
Nr. 16
6.8 Die Schäkel des Aufhängeringes bzw. die Aufhän-
gung im Kranhaken dürfen sich beim Anheben nicht
verkeilen. Wir empfehlen, den Aufhängering dem
Kranhaken im entlasteten Zustand zu entnehmen und
daran zu rütteln, bis die Schäkel sich wieder lösen. Die
Aufhängung muss frei beweglich im Kranhaken hängen.
Wenn die Aufhängung oder die
Schäkel verkeilt sind, kann es zur
Schräglage oder zum plötzlichen
Absturz der Last kommen.
WARNUNG
6.9 Geeignete Anschlagmittel verwenden. Nur Last-
haken mit Sicherung einsetzen. Lasthaken nur im
Hakengrund belasten. Anschlagmittel nicht verdrehen
oder knoten. Auf ausgeglichene Lastverteilung und die
Tragfähigkeit des Anschlagmittels achten. Siehe auch
DGUV Information 209-013 – Anschläger und DGUV
Regel 100-500, Kapitel 2.8: Lastaufnahmeeinrichtungen
im Hebezeugbetrieb.
Wenn während des Einhängens und
des Anhebens die Finger zwischen
Anschlagmittel und Last bzw. Traver-
se sind, besteht die Gefahr der
Fingerquetschung.
VORSICHT
6.10 Nur einzelne Lasten oder sicher zusammen-
gefasste Einheiten von Lasten anschlagen und
aufnehmen. Lasten dürfen sich nicht verschieben oder
herabstürzen können.
Wenn nicht sicher zusammengefasste Einheiten von
Lasten anschlagen und aufgenommen werden,
können sich die Lasten während des Transports
verschieben oder abstürzen.
GEFAHR
6.11 Last immer senkrecht und vor allem horizontal und
pendelfrei anheben. Ein Schrägzug ist zu vermeiden.
Schräglage der Last und der Traverse ist bis maximal 6°
zulässig.
Bei einer Schräglage über 6° können
die auftretenden Kräfte so groß
werden, dass die Traverse versagt
und die Last abstürzt.
GEFAHR
PFEIFER Traversen 01/2016 V 2.0 / Änderungen vorbehalten!
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