2.7 Diese Betriebsanleitung muss während der
gesamten Verwendungszeit der Traverse für das
Bedienpersonal, sowie für das Wartungs- und Instand-
setzungspersonal verfügbar sein (Aufbewahrungs-
pflicht!). Wechselt die Traverse ihren Betreiber, ist die
Betriebsanleitung an die neuen Betreiber weiterzugeben.
2.8 Eigenmächtige Veränderungen an der Traverse
(Schleifen, Schweißen, Bohren, Anbauen von Teilen
etc.) sind verboten. Die Traverse darf nur durch die
Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH umgebaut oder
verändert werden.
2.9 Persönliche Schutzausrüstung gemäß Gefährdungs-
beurteilung des Arbeitsplatzes benutzen (siehe auch
DGUV REGEL 100-500, Kapitel 2.8: Lastaufnahmeein-
richtungen im Hebezeugbetrieb)! Wir empfehlen einen
Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und gegebenenfalls
Handschuhe!
2.10 Das Urheberrecht dieser technischen Unterlagen
verbleibt bei der Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH.
Die Betriebsanleitung darf Dritten bzw. Mitbewerbern der
Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH nicht zugänglich
gemacht werden.
2.11 Änderungen sind vorbehalten. Alle Daten und
Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Eine
Verbindlichkeit kann daraus jedoch nicht abgeleitet
werden.
3. Erläuterung Gefahrensymbole
3.1 Jede Bedienung, Wartung und Instandhaltung der
Traverse darf nur anhand der in dieser Betriebsanleitung
aufgeführten Verfahrensanweisungen durchgeführt
werden.
3.2 Lesen Sie deshalb diese Betriebsanleitung vor dem
ersten Gebrauch sorgfältig durch. Die besonders ge-
kennzeichneten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu
beachten!
3.3 Wichtige Hinweise, insbesondere sicherheitstechni-
sche Hinweise, sind durch entsprechende Symbole
(Piktogramme) gekennzeichnet, deren Bedeutung nach-
folgend beschrieben ist. Befolgen Sie diese Hinweise,
um gefährliche Situationen mit Körperverletzung oder
Schäden an Sachgütern zu vermeiden.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr.
GEFAHR
Tod oder schwere Verletzung tritt ein.
Möglicherweise bevorstehende Gefahr.
Tod oder schwere Verletzung kann
WARNUNG
eintreten.
Möglicherweise bevorstehende Gefahr.
Leichte Verletzung oder Sachschaden
VORSICHT
können eintreten.
Hinweise im Zusammenhang mit
HINWEIS
Sicherheit und Eigentumsschutz.
4. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Traverse ist ein Lastaufnahmemittel und dient aus-
schließlich der Aufnahme, des Transports und dem
Absetzen von eigenstabilen Lasten mit mittigem
Schwerpunkt. Die Traverse wird entweder durch einen
oder durch zwei Kranhaken (Zweikraneinsatz) aufge-
nommen. Die Traverse darf im Kranbetrieb in der Halle
und im Freien eingesetzt werden. Der Anwender muss
sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Last über-
zeugen. Es dürfen nur sicher angeschlagene Lasten
aufgenommen und transportiert werden!
Der Schwerpunkt der Traverse ist mittig unterhalb der
Aufhängeöse. Das Typenschild befindet sich auf einer
Seite des Hauptträgers. Die Tragfähigkeit der Traverse
und der Anschlagmittel beachten! Verbindlich für die
maximal aufzunehmende Last der Traverse ist die auf
dem Typenschild angegebene Tragfähigkeit.
Die Traverse oder die Last kann abstürzen, wenn die
Traverse nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Das kann zu Schäden bei Personen, an der Traverse
oder an Gegenständen führen. Nur oben aufgeführte
Lasten aufnehmen und transportieren!
GEFAHR
Nicht erlaubt ist:
· ein Ziehen oder Losreißen von Lasten.
· ein Transport von flüssigen Massen oder Schüttgut.
· ein Transport von radioaktiven Materialien.
· ein Heben bzw. ein Transport von Personen.
GEFAHR
· ein Einsatz der Traverse außerhalb des
Temperaturbereichs von –20 bis +100 °C.
· ein Einsatz der Traverse in feuergefährlichen,
stark staubhaltigen oder explosionsgefährdeten
Bereichen.
· ein Einsatz der Traverse unter chemischen
Einflüssen wie Säuren, Laugen oder Dämpfen.
· eine Nutzung der Traverse im privaten Bereich.
PFEIFER Traversen 01/2016 V 2.0 / Änderungen vorbehalten!
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