Deutsch
2.3.
Elektrische Arbeiten
GEFAHR durch gefährliche elektrische Spannung!
Durch unsachgemäßen Umgang bei elektrischen
Arbeiten droht Lebensgefahr durch Stromschlag!
Diese Arbeiten dürfen nur vom qualifizierten Elekt-
rofachmann durchgeführt werden.
VORSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
werden das Kabel und die Hebeanlage beschädigt.
Tauchen Sie das Kabelende nie in eine Flüssigkeit
ein und schützen Sie es vor Feuchtigkeitseintritt.
Adern, die nicht benutzt werden, müssen isoliert
werden!
Die Hebeanlagen werden mit Drehstrom betrieben. Die national
gültigen Richtlinien, Normen und Vorschriften (z. B. VDE 0100) so-
wie die Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunternehmens
(EVO) sind einzuhalten.
Der Bediener muss über die Stromzuführung der Hebeanla-
ge, sowie deren Abschaltmöglichkeiten unterrichtet sein. Ein
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) ist zwingend vorzusehen. Bei
Hebeanlagen mit freien Kabelenden muss für Drehstrommotoren
ein Motorschutzschalter bauseits installiert werden.
Für den Anschluss ist das Kapitel "Elektrischer Anschluss" zu
beachten. Die technischen Angaben müssen strikt eingehalten
werden! Hebeanlagen müssen grundsätzlich geerdet werden.
Wurde die Hebeanlage durch ein Schutzorgan aus-
geschaltet, darf diese erst nach der Behebung des
Fehlers wieder eingeschaltet werden.
Beim Anschluss der Hebeanlage an das örtliche Stromnetz sind
zwecks Einhaltung der Anforderungen zur elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMV) die nationalen Vorschriften zu beachten.
Der Anschluss darf nur vorgenommen werden, wenn
der Anschluss den harmonisierten EU-Normen ent-
spricht. Mobilfunkgeräte können Störungen in der
Anlage verursachen.
WARNUNG vor elektromagnetischer Strahlung!
Durch elektromagnetische Strahlung besteht Le-
bensgefahr für Personen mit Herzschrittmachern.
Beschildern Sie die Anlage dementsprechend und
weisen Sie betroffene Personen darauf hin!
2.4.
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Der Motor ist mit einer thermischen Wicklungsüberwachung aus-
gestattet. Sollte dieser während des Betriebs zu heiß werden, wird
die Hebeanlage abgeschaltet.
Die Überwachungseinrichtung ist werkseitig im Schaltgerät ange-
schlossen.
Das Personal muss über die eingebauten Einrichtungen und deren
Funktion unterrichtet sein.
VORSICHT!
Die Hebeanlage darf nicht betrieben werden, wenn
die Wicklungsüberwachung entfernt wurde, be-
schädigt ist und/oder nicht funktioniert!
2.5.
Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb der Hebeanlage sind die am Einsatzort geltenden
Gesetze und Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherung, zur Un-
fallverhütung und zum Umgang mit elektrischen Maschinen zu
beachten. Im Interesse eines sicheren Arbeitsablaufes ist die
Arbeitseinteilung des Personals durch den Betreiber festzule-
gen. Das gesamte Personal ist für die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich.
2.6.
Fördermedien
Die Hebeanlage sammelt und fördert hauptsächlich fäkalienhalti-
ges Abwasser. Ein Wechsel in ein anderes Fördermedium ist daher
nicht möglich.
Ein Einsatz im Trinkwasser ist nicht zulässig!
2.7.
Schalldruck
Hebeanlagen haben während des Betriebs einen Schalldruck von
ca. 70 dB (A).
In Abhängigkeit von mehreren Faktoren (z. B. Aufstellung,
Befestigung von Zubehör und Rohrleitung, Betriebspunkt, uvm.)
während des Betriebs kann der Schalldruck auch höher liegen.
Daher empfehlen wir eine zusätzliche Messung durch den Betrei-
ber am Arbeitsplatz vorzunehmen, wenn die Hebeanlage in ihrem
Betriebspunkt und unter allen Betriebsbedingungen läuft.
VORSICHT: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist ein
Gehörschutz ab einem Schalldruck von 85 dB (A)
Pflicht! Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen,
dass dies eingehalten wird!
2.8.
Verwendete Richtlinien
Diese Hebeanlage unterliegt
• verschiedenen EG-Richtlinien,
• verschiedenen harmonisierten Normen,
• und diversen nationalen Normen.
Die genauen Angaben über die verwendeten Richtlinien und Nor-
men entnehmen Sie der EG-Konformitätserklärung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Montage und Demontage
der Hebeanlage zusätzlich verschiedene nationale Vorschriften
als Grundlage vorausgesetzt. Dies sind z. B. Unfallverhütungsvor-
schriften, VDE-Vorschriften, Gerätesicherheitsgesetz, u.v.a.
2.9.
CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild und das Typenschild ist
am Sammelbehälter angebracht.
3.
Produktbeschreibung
Die Hebeanlage wird mit größter Sorgfalt gefertigt und unterliegt
einer ständigen Qualitätskontrolle. Bei korrekter Installation und
Wartung ist ein störungsfreier Betrieb gewährleistet.
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