Sicherheit; Anweisungen Und Sicherheitshinweise; Sicherheit Allgemein - salmson Liftson lix L1 Instalacion Y Puesta En Servicio

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Deutsch
2.

Sicherheit

In diesem Kapitel sind alle generell gültigen Sicherheitshinweise
und technische Anweisungen aufgeführt. Außerdem sind in jedem
weiteren Kapitel spezifische Sicherheitshinweise und technische
Anweisungen vorhanden. Während der verschiedenen Lebens-
phasen (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Transport, usw.) der
Hebeanlage müssen alle Hinweise und Anweisungen beachtet und
eingehalten werden! Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass
sich das komplette Personal an diese Hinweise und Anweisungen
hält.
2.1.

Anweisungen und Sicherheitshinweise

In dieser Anleitung werden Anweisungen und Sicherheitshinweise
für Sach- und Personenschäden verwendet. Um diese für das
Personal eindeutig zu kennzeichnen, werden die Anweisungen und
Sicherheitshinweise wie folgt unterschieden:
• Anweisungen werden „fett" dargestellt und beziehen sich
direkt auf den vorangegangenen Text oder Abschnitt.
• Sicherheitshinweise werden leicht „eingerückt und fett"
dargestellt und beginnen immer mit einem Signalwort.
• Gefahr
Es kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tode von
Personen kommen!
• Warnung
Es kann zu schwersten Verletzungen von Personen
kommen!
• Vorsicht
Es kann zu Verletzungen von Personen kommen!
• Vorsicht (Hinweis ohne Symbol)
Es kann zu erheblichen Sachschäden kommen, ein To-
talschaden ist nicht ausgeschlossen!
• Sicherheitshinweise, die auf Personenschäden hinweisen
werden in schwarzer Schrift und immer mit einem Sicher-
heitszeichen dargestellt. Als Sicherheitszeichen werden
Gefahr-, Verbots- oder Gebotszeichen verwendet.
Beispiel:
Gefahrensymbol: Allgemeine Gefahr
Gefahrensymbol z.B. elektrischer Strom
Symbol für Verbot, z.B. Kein Zutritt!
Symbol für Gebot, z.B. Körperschutz tragen
Die verwendeten Zeichen für die Sicherheitssymbole entsprechen
den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften, z. B. DIN,
ANSI.
• Sicherheitshinweise, die nur auf Sachschäden hinweisen
werden in grauer Schrift und ohne Sicherheitszeichen
dargestellt.
2.2.

Sicherheit allgemein

• Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, Wartung,
Installation) dürfen nur bei abgeschalteter Hebeanlage
erfolgen. Die Hebeanlage muss vom Stromnetz getrennt
und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Alle sich
drehenden Teile müssen zum Stillstand gekommen sein.
• Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Unregel-
mäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu melden.
• Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist zwin-
gend erforderlich, wenn Mängel auftreten, welche die
Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
• Versagen der Sicherheits- und/oder Überwachungsein-
richtungen
• Beschädigungen am Sammelbehälter
• Beschädigung von elektrischen Einrichtungen, Kabel
und Isolationen.
• Beim Ein- bzw. Ausbau der Hebeanlage in Abwasser-
schächten darf nicht alleine gearbeitet werden. Es muss
immer eine zweite Person anwesend sein. Des Weiteren
muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
• Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an dafür
vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine sichere
Bedienung zu gewährleisten.
• Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elektrischen
Geräten ist sicher zu stellen, dass keine Explosionsgefahr
besteht.
• Es dürfen grundsätzlich nur Anschlagmittel verwendet
werden, die auch als solche gesetzlich ausgeschrieben und
zugelassen sind.
• Die Anschlagmittel sind den entsprechenden Bedingungen
anzupassen (Witterung, Einhakvorrichtung, Last, usw.) und
sorgfältig aufzubewahren.
• Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind so zu
benutzen, dass die Standsicherheit des Arbeitsmittels
während des Einsatzes gewährleistet ist.
• Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum Heben
von nicht geführten Lasten sind Maßnahmen zu treffen,
um dessen Kippen, Verschieben, Abrutschen, usw. zu
verhindern.
• Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine Perso-
nen unter hängenden Lasten aufhalten können. Weiterhin
ist es untersagt, hängende Lasten über Arbeitsplätze zu
bewegen, an denen sich Personen aufhalten.
• Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum Heben von
Lasten muss, wenn nötig (z. B. Sicht versperrt), eine zweite
Person zum Koordinieren eingeteilt werden.
• Die zu hebende Last muss so transportiert werden, dass
bei Energieausfall niemand verletzt wird. Weiterhin müssen
solche Arbeiten im Freien abgebrochen werden, wenn sich
die Witterungsverhältnisse verschlechtern.
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei Nichtbe-
achtung kann es zu Personenschäden und/oder zu
schweren Sachschäden kommen.
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