Einleitung; Über Dieses Dokument; Personalqualifikation; Urheberrecht - salmson Liftson lix L1 Instalacion Y Puesta En Servicio

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Deutsch
1.

Einleitung

1.1.
Über dieses Dokument
Die Sprache der Originalbetriebsanleitung ist Deutsch. Alle
weiteren Sprachen dieser Anleitung sind eine Übersetzung der
Originalbetriebsanleitung.
Die Anleitung ist in einzelne Kapitel unterteilt, die Sie dem Inhalts-
verzeichnis entnehmen können. Jedes Kapitel hat eine aussage-
kräftige Überschrift, der Sie entnehmen können, was in diesem
Kapitel beschrieben wird.
Eine Kopie der EG-Konformitätserklärung ist Bestandteil dieser
Betriebsanleitung.
Bei einer mit uns nicht abgestimmten technischen Änderung der
dort genannten Bauarten, verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
1.2.

Personalqualifikation

Das gesamte Personal, welches an bzw. mit der Hebeanlage
arbeitet, muss für diese Arbeiten qualifiziert sein, z. B. müssen
elektrische Arbeiten von einem qualifizierten Elektrofachmann
durchgeführt werden. Das gesamte Personal muss volljährig sein.
Als Grundlage für das Bedien- und Wartungspersonal müssen
zusätzlich auch die nationalen Unfallverhütungsvorschriften her-
angezogen werden.
Es muss sichergestellt werden, dass das Personal die Anweisungen
in diesem Betriebs- und Wartungshandbuch gelesen und verstan-
den hat, ggf. muss diese Anleitung in der benötigten Sprache vom
Hersteller nachbestellt werden.
Diese Hebeanlage ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (ein-
schließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder
mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch
eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt und er-
hielten von ihr Anweisungen, wie die Hebeanlage zu benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit der Hebeanlage spielen.
1.3.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an diesem Betriebs- und Wartungshandbuch
verbleibt dem Hersteller. Dieses Betriebs- und Wartungshandbuch
ist für das Montage-, Bedienungs- und Wartungspersonal be-
stimmt. Es enthält Vorschriften und Zeichnungen technischer Art,
die weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet oder
zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder anderen
mitgeteilt werden dürfen. Die verwendeten Abbildungen können
vom Original abweichen und dienen lediglich der exemplarischen
Darstellung der Hebeanlage.
1.4.
Vorbehalt der Änderung
Für die Durchführung von technischen Änderungen an Anlagen
und/oder Anbauteilen behält sich der Hersteller jegliches Recht
vor. Dieses Betriebs- und Wartungshandbuch bezieht sich auf die
im Titelblatt angegebene Hebeanlage.
1.5.
Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Angaben zur Gewähr-
leistung. Vertragliche Vereinbarungen werden immer vorrangig
behandelt und nicht durch dieses Kapitel aufgehoben!
Der Hersteller verpflichtet sich, jeden Mangel an von ihm verkauf-
ten Hebeanlagen zu beheben, wenn die folgenden Voraussetzun-
gen eingehalten wurden.
1.5.1. Allgemein
• Es handelt sich um Qualitätsmängel des Materials, der
Fertigung und/oder der Konstruktion.
• Die Mängel wurden innerhalb der vereinbarten Gewähr-
leistungszeit schriftlich beim Hersteller gemeldet.
• Die Hebeanlage wurde nur unter den bestimmungsgemä-
ßen Einsatzbedingungen verwendet.
• Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen wurden
durch Fachpersonal angeschlossen und geprüft.
1.5.2. Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders vereinbart, eine
Dauer von 24 Monaten ab Inbetriebnahme bzw. max. 30 Monaten
ab Lieferdatum. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich in der
Auftragsbestätigung angegeben sein. Diese laufen mindestens bis
zum vereinbarten Ende der Gewährleistungszeit der Hebeanlage.
1.5.3. Ersatzteile, An- und Umbauten
Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstellers für Reparatur,
Austausch sowie An- und Umbauten verwendet werden. Eigen-
mächtige An- und Umbauten oder Verwendung von Nichtorigi-
nalteilen kann zu schweren Schäden an der Hebeanlage und/oder
schweren Verletzungen von Personen führen.
1.5.4. Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind
regelmäßig durchzuführen. Diese Arbeiten dürfen nur geschulte,
qualifizierte und autorisierte Personen durchführen.
1.5.5. Schäden an dem Produkt
Schäden sowie Störungen, welche die Sicherheit gefährden,
müssen sofort und sachgemäß vom dafür ausgebildeten Personal
behoben werden. Die Hebeanlage darf nur in technisch einwand-
freiem Zustand betrieben werden. Während der vereinbarten
Gewährleistungszeit darf die Reparatur der Hebeanlage nur vom
Hersteller und/oder einer autorisierten Servicewerkstatt durchge-
führt werden! Der Hersteller behält sich hier auch das Recht vor,
die beschädigte Hebeanlage durch den Betreiber zur Ansicht ins
Werk liefern zu lassen!
1.5.6. Haftungsausschluss
Für Schäden an der Hebeanlage wird keine Gewährleistung bzw.
Haftung übernommen, wenn einer bzw. mehrere der folgenden
Punkte zutrifft:
• Auslegung seitens des Herstellers durch mangelhafte und/
oder falsche Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers
• Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise, der Vorschriften
und der nötigen Anforderungen, die laut deutschem und/
oder lokalem Gesetz und diesem Betriebs- und Wartungs-
handbuch gelten
• nichtbestimmungsgemäße Verwendung
• unsachgemäße Lagerung und Transport
• unvorschriftsmäßige Montage/Demontage
• mangelhafte Wartung
• unsachgemäße Reparatur
• mangelhafter Baugrund, bzw. Bauarbeiten
• chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse
• Verschleiß
Die Haftung des Herstellers schließt somit auch jegliche Haftung
für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden aus.
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