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Körperschutzmittel getragen werden. Das Aggregat muss
für sämtliche Arbeiten vom Stromnetz getrennt und gegen
wiedereinschalten gesichert werden. Ein unbeabsichtigtes
Einschalten muss verhindert werden.
• Bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern sind unbe-
dingt die entsprechenden örtlichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Es muss eine zweite Person zur Absicherung
anwesend sein.
• zum Heben und Senken des Produktes müssen tech-
nisch einwandfreie Hebemittel und amtlich zugelassene
Lastaufnahmemittel verwendet werden. Es ist sicherzu-
stellen, dass sich das Aggregat beim Heben und Sen-
ken nicht verklemmt. Sollte sich das Aggregat dennoch
verklemmen, dürfen keine höheren Hebekräfte als das
1,2-fache des Aggregatsgewichts entstehen! Die max.
zulässige Tragfähigkeit darf niemals überschritten werden!
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile und
die Sicherheitseinrichtungen der Hebemittel tech-
nisch einwandfrei sind. nur wenn das Hebemittel
technisch in ordnung ist, darf mit den Arbeiten be-
gonnen werden. ohne diese Überprüfungen besteht
Lebensgefahr!
• Elektrische Arbeiten am Produkt und der Anlage müssen
vom Elektrofachmann durchgeführt werden. Defekte Si-
cherungen müssen getauscht werden. Sie dürfen keines-
falls repariert werden! Es dürfen nur Sicherungen mit der
angegebenen Stromstärke und der vorgeschriebenen Art
verwendet werden.
• Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht sowie
Rauchen verboten.
• Produkte, die gesundheitsgefährdende Medien umwälzen
oder mit diesen in Kontakt stehen, müssen dekontami-
niert werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich keine
gesundheitsgefährdenden Gase bilden oder vorhanden
sind.
Bei Verletzungen durch gesundheits gefährdende
Medien bzw. Gase sind Erste-Hilfe-Maßnahmen laut
Aushang der Betriebsstätte einzuleiten und es ist
sofort ein Arzt aufzusuchen!
• Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten am
Produkt. Entfernen Sie nach dem Arbeiten gebrauchtes
Putzmaterial und Werkzeug vom Aggregat. Bewahren Sie
sämtliche Materialien und Werkzeuge an dem dafür vorge-
sehenen Platz auf.
• Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind in
geeigneten Behälter aufzufangen und vorschriftsmäßig zu
entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG und Erlasse gem.
§§ 5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist
eine entsprechende Schutzbekleidung zu tragen. Diese ist
nach Abfallschlüssel TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/
EWG zu entsorgen. Es dürfen nur die vom Hersteller
empfohlenen Schmiermittel verwendet werden. Öle und
Schmierstoffe dürfen nicht gemischt werden.
• Verwenden Sie nur Originalteile des Herstellers.
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8.1.
8.1.1. Übersicht Weißöl
In die Ölsperrkammer ist ein Weißöl eingefüllt, welches potenziell
biologisch abbaubar ist.
Für einen Ölwechsel empfehlen wir die folgenden Ölsorten:
Alle Ölsorten haben eine Lebensmittelzulassung nach „USDA-H1".
Die Füllmengen sind von der Polzahl abhängig:
8.1.2. Übersicht Schmierfett
Als Schmierfett nach DIN 51818 / NLGl Klasse 3 können verwen-
det werden:
8.2.
Um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen, müssen in regel-
mäßigen Intervallen verschiedene Wartungsarbeiten durchgeführt
werden.
Die Wartungsintervalle müssen entsprechend der Beanspruchung
des Aggregates festgelegt werden! Unabhängig von den festge-
legten Wartungsintervallen ist eine Kontrolle des Aggregates oder
der Installation notwendig, wenn während des Betriebes starke
Vibrationen auftreten.
8.2.1. Intervalle für normale Betriebsbedingungen
133
Betriebsmittel
• Aral Autin PL
• Shell ONDINA G13, G15 oder G17
• Esso MARCOL 52 bzw. 82
• BP Energol WM2
• Texaco Pharmaceutical 30 bzw. 40
Füllmengen
• 2-polig: 900 ml
• 4-polig: 1500 ml
• Esso Unirex N3
Wartungstermine
Beim Einsatz in Abwasserhebeanlagen inner-
halb von Gebäuden oder Grundstücken müs-
sen die Wartungstermine und -arbeiten laut der
DIN EN 12056-4 eingehalten werden!
Vor Erstinbetriebnahme bzw. nach längerer Lagerung
• Prüfung des Isolationswiderstands
• Laufrad drehen
• Ölstand in der Ölsperrkammer prüfen
2 Jahre
• Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
• Sichtprüfung von zubehör
• Sichtprüfung der Beschichtung und der Gehäuse auf
Verschleiß
• Funktionsprüfung aller Sicherheits- und
Überwachungseinrichtungen
• Überprüfung der verwendeten Schaltgeräte/Relais
• Ölwechsel
Bei Verwendung einer Dichtraumkontrolle erfolgt der Öl-
wechsel nach Anzeige durch die Dichtraumkontrolle.
15000 Betriebsstunden oder spätestens nach 10 Jahren
• Generalüberholung