1.0 VORWORT
Dieses Heft beschreibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Das vorliegende Heft ist integrierender Teil des Produkts und muß
während der Gesamtlebensdauer der Maschine zwecks Ratnahme
sicher aufbewahrt werden.
Die im vorliegenden Handbuch beschriebene Maschine gewährlei-
stet die Entsprechung zu den einschlägigen Bestimmungen zur Be-
triebssicherheit und zum Unfallschutz. Dennoch können vor allem
bei einem nicht ausdrücklich vorgesehenen bzw. unsachgemäßen
Einsatz der Maschine Gefahren der Verletzung nicht vollständig au-
sgeschlossen werden, so daß die nachstehenden Seiten sowie die
durch das folgende Symbol herausgestellten Sicherheitshinweise
aufmerksam durchgelesen und beachtet werden müssen.
1.1 BESCHREIBUNG DES GERÄT
Die mit diesem Gerät durchgeführte Bearbeitung, Hacken genannt,
erfolgt in einer größeren Tiefe als der normalerweise für die Bear-
beitungen verwendeten.
Die Benützung dieses Geräts hat den Zweck, den Unterboden zu
lockern und zu belüften, den zu bearbeitenden Boden aufzubre-
chen und auf die tieferen Bodenschichten einzuwirken; dadurch
werden die schädlichen Auswirkungen der Vermischung mit den
oberfl ächlicheren Schichten vermieden.
Die Aufreißen sind auswechselbare Ausstattungen Reichweiten mit
starkem geradem Rahmen, in dem sie die bestehenden fl eißigen
Ankerorgane festgelegt werden. Besonders geeignet bei unge-
bundenen Böden oder bei der Vorbereitung des Saatbetts, wo der
Pfl ug nicht benützt wurde.
Seine Verwendung ist dort angebracht, wo die Krümeligkeit des
Bodens es erlaubt, eine Schollengröße zu erlangen, die den freien
Durchlauf der Schollen zwischen den Ankern zulässt, ohne über-
zulaufen. Es wird auf Landwirtschaftstraktoren mit Dreipunktan-
schluss der dritten Kategorie angehängt.
ACHTUNG
Des Gerät darf ausschließlich für die vorstehend beschriebe-
nen Arbeiten verwendet werden. Jeder andere Gebrauch, der
von den hier beschriebenen Anleitungen abweicht, kann die
Maschine beschädigen und stellt für den Verbraucher grosse
Gefahr dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten Ge-
brauch und der regelmässigen Wartung ab. Das hier beschriebenen
Anleitungen müssen daher zur Verhütung jeder Art von Störung,
die den richtigen Betrieb und die Lebensdauer der Maschine be-
einschränken kännte, absolut beachtet werden.
Der Betrieb, die Wartung und die Reparatur der Maschine dürfen
nur von angemessen ausgebildeten Fachleuten ausgeführt werden,
die über die potentiellen Gefahren, die ein unsachgemäßer Einsatz
der Maschine beinhaltet, genauestens unterrichtet sein müssen.
Des weiteren müssen alle Bestimmungen zum Unfallschutz sowie
alle allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedi-
cod. F07011061
DEUTSCH
zinischen und straßenverkehrsrechtlichen Bestimmung beachtet
werden.
Der Hersteller haftet nicht für Verletzungen von Personen oder
Sachschäden; welche durch eigenmächtig durchgeführte Modifi -
kationen der Maschine entstehen könnten.
Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen und im Fall von Na-
chlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche Haftung ab. Der Hersteller
steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältige technische Beihilfe
und für alles, was zum Erreichen der besten Betriebsweise und
Höchstleistung des Geräts beitragen kann kann, zur vollen Ver-
fügung.
1.2 GARANTIE
- Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine Tran-
sportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt und
vollständig ist.
- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen ab
Erhalt schriftlich eingereicht werden.
- Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen,
wenn er die im Liefervertrag aufgefährten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
- Die Garantie erstreckt sich auf zwei Jahre ab Lieferdatum des
Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
- Die Garantie schliesst die Kosten für Arbeitskraft und Spedition
nicht ein (das Material reist auf Gefahr des Empfängers)
- Von der Garantie sind Schäden an Personen oder Gegenständen
ausgeschlossen.
- Die Garantie begrenzt sich auf die Reparatur oder den kosten-
losen Ersatz des fehlerhaften Teils, laut Anweisungen des Her-
stellers.
Händler oder Verbraucher können vom Hersteller keinen Ersatz
für ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskraft, Transport,
mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, kein Ernteertrag,
usw.) verlangen.
1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die
Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen
Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht ge-
nauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall von
anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles Verän-
derungen durchgeführt werden oder keine Originalersatzteile
verwendet werden.
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