MILLENNIUM MM/MB
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
Abschnitt 7
7.1 - BACKOFENDEMONTAGE
Ist es notwendig die Demontage des Backofens
durchzuführen, um später denselben wieder zu
installieren, soll man im Vergleich zu dem in dem
Abschnitt "Installation" beschriebenen Verfahren
umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Stromspeisung
ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses Verfahren
durchführen.
ACHTUNG
Ist es notwendig den Backofen zu demontieren oder
Bestandteile desselben zu entfernen und das sollte
im Vergleich zu den Herstellerbeschreibungen
anders erfolgen, ist der Hersteller oder ein Vertreter
desselben zu kontaktieren (siehe Kontakte auf der
dritten Seite dieses Handbuchs).
7.2 - ABBAU DES BACKOFENS
Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.
Wenn die Maschine nicht mehr benutzt
und / oder repariert werden kann,
müssen
Maschinenkomponenten entsorgt
werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen
Haushaltsmüll
gegeben
entsprechend der Bestimmungen zur Abfalltrennung
als Industrieabfall gesondert entsorgt werden.
Die elektrischen Geräte sind mit einem besonderen
Kennzeichen (durchkreuzter Müllbehälter) versehen.
Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht wurde
und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Entsorgung von
elektrischen
Geräten sowie ein unsachgemä§er Einsatz kann
aufgrund der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren
Gesundheitsschäden und / oder zu einer
schwerwiegenden Umweltbelastung führen. Jede
nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechende
Entsorgung von elektrischen Materialien beinhaltet die
die
verschiedenen
sondern
müssen
Verhängung von Geldbußen u/o strafrechtlichen
Maßnahmen.
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen (Schmier-,
Lösungsmitteln, Lackierprodukten u.s.w.) betrifft, ist
nachfolgender Abschnitt nachzuschlagen.
7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG
Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden
gesetzlichen Normen in jedem jeweiligen land zu
beachten.
ACHTUNG
Der Hersteller lehnt bei eventueller Regelwidrigkeit
des Kunden vor dem Abbruch und der Entsorgung
der Backofenbestandteile sowie während dieser/
nach diesen Verfahren, im Bezug auf die Auslegung
und die Anwendung der diesbezüglichen geltenden
Normen, jegliche Verantwortung ab.
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