Hinweise Zur VerwenDung
Von ProPAngAs (L.P.g.)
Wir halten es für sinnvoll, Sie über einige Besonderheiten, die bei der
Verwendung von Propangas (L.P.G.) zu beachten sind, aufzuklären.
1) unverbindliche Berechnung der Betriebskosten
a) 1 m³ Flüssiggas hat in gasförmigem Zustand eine geringere
Heizleistung (circa 22.000 kcal).
b) Für 1 m³ Gas werden circa 2 kg Flüssiggas benötigt (circa 4 Liter).
Demzufolge ergeben sich für Propangas (L.P.G.) in etwa folgende Werte:
22.000 kcal = 1 m
(im Gaszustand) = 2 kg L.P.G. (flüssig) = 4 Liter
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L.P.G. Die Betriebskosten errechnen sich auf der Basis von „(flüssig)".
2) sicherheitsvorrichtung
Das spezifische Gewicht von Flüssiggas (L.P.G.) liegt in gasförmigem
Zustand über dem der Luft (spezifisches Gewicht von L.P.G. relativ zu
Luft = 1,56 für Propan) und breitet sich somit nicht in der Luft aus wie
beispielsweise Methan, dessen spezifisches Gewicht unter dem der Luft
liegt (spezifisches Gewicht relativ zu Luft = 0,60 für Erdgas), sondern
schlägt sich nieder und verbreitet sich auf dem Boden (ähnlich einer
Flüssigkeit). Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Tatsachen
hat das italienische Innenministerium mit dem Rundschreiben Nr.
412/4183 vom 6. Februar 1975 Beschränkungen für die Verwendung
von Flüssiggas erlassen, deren wichtigsten Aussagen nachfolgend
zusammengefasst werden.
a)Die Verwendung von Flüssiggas (L.P.G.) in Brennern und/oder
Heizkesseln darf ausschließlich in oberhalb der Erde befindlichen und
sich nachweislich in Richtung Freiräume öffnenden Räumlichkeiten
erfolgen. Installationen, die die Verwendung von Flüssiggas in
Souterrains oder Kellergeschossen vorsehen, sind unzulässig.
b) Räumlichkeiten, in denen Flüssiggas verwendet wird, müssen
über Lüftungsöffnungen ohne verschließenden Ablagerungen an den
Außenwänden verfügen, die eine Fläche von 1/15 der Raumfläche und
eine Mindestfläche von 0,5 m² aufweisen. Mindestens ein Drittel der
Gesamtfläche dieser Öffnungen muss bündig mit dem Fußboden am
unteren Teil der Außenmauer vorgesehen werden.
3) Ausführungen der flüssiggasanlage zur gewährleistung
eines korrekten und sicheren Betriebs
Die natürliche Vergasung mit Gasflaschen oder Gastank ist nur für
Anlagen mit kleiner Leistung verwendbar.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Förderkapazität in gasförmigem
Zustand in Abhängigkeit von der Größe des Tanks und der minimalen
Außentemperatur aufgeführt. Sämtliche Daten dienen lediglich
Anschauungszwecken und sind nicht bindend.
Mindesttemperatur - 15 °C - 10 °C
Tank
1,6 kg/h 2,5 kg/h 3,5 kg/h
990 l.
Tank
2,5 kg/h 4,5 kg/h 6,5 kg/h
3000 l.
Tank
4 kg/h 6,5 kg/h 11,5 kg/h 16 kg/h 21 kg/h
5000 l.
4) Brenner
Der Brenner muss ausdrücklich auf den Betrieb mit Flüssiggas
(L.P.G.) ausgelegt sein, um mit entsprechend dimensionierten
Gasventilen für eine ordnungsgemäße Zündung und eine
stufenweise Regulierung ausgestattet zu sein.
Die Dimensionierung der Ventile ist von uns auf 300 mm C.A.
vorgesehen . Wir empfehlen es, den Gasdruck des Brenners mit
Hilfe eines Wassermanometers zu prüfen.
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5) kontrolle der Verbrennung
Zur Beibehaltung des aktuellen Verbrauches und vor allen Dingen
zur Verhinderung hohen Mehrverbrauch ist die Verbrennung über
die entsprechenden Instrumente einzustellen.
Es ist absolut notwendig sicherzustellen, dass der Kohlenmonoxid
(CO) Gehalt den Höchstwert von 0,1% nicht übersteigt
(Analyseinstrument der Verbrennung verwenden).
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sämtliche Garantieansprüche
für Brenner mit Flüssiggas (L.P.G.) in Anlagen, bei welchen die oben
genannten Vorkehrungen nicht getroffen wurden, ausgeschlossen
sind.
- 5 °C
- 0 °C
+ 5 °C
8 kg/h 10 kg/h
9 kg/h 12 kg/h
15 / 22
0006081529_201311
Die maximale bzw. minimale Wärmeleistung (kcal/h) des
Brenners entspricht selbstverständlich der des originalen
Brenners mit Erdgas (der Heizwert von L.P.G. liegt über dem
von Erdgas; deshalb wird zur vollständigen Verbrennung
eine der entwickelten Heizleistung entsprechenden
Luftzufuhrmenge benötigt).