8.4. Aufbewahren der Lebensmittel im Kühlraum
Aufgetaute Lebensmittel, wenn auch nur teilweise aufgetaut, dürfen nicht wie-
der eingefroren werden.
Getränke in Flaschen und Dosen, insbesondere die Kohlensäurehaltigen, dür-
fen nicht im Gefrierraum aufbewahrt werden, da die Flaschen und Dosen plat-
zen können.
Das aus dem Gefrierraum herausgenommene Gefriergut (Eis, Eiswürfel usw.)
nicht direkt in den Mund legen, niedrige Temperatur können empfindliche Ver-
brennungen verursachen.
Lebensmittel auf Tellern, in Behältern oder in geeigneter Behältern aufbewah-
ren.
Verteilen Sie die Lebensmittel gleichmäßig im Gerät. Beachten Sie, dass die Le-
bensmittel die hintere Kühlraumwand nicht berühren dürfen, da es dadurch zu
Bereifung oder Anfeuchtung kommen kann.
Kein mit heißen Speisen gefülltes Geschirr in den Kühlraum stellen, da sonst das
Geschirr platzen kann.
Lebensmittel, die fremden Geruch leicht annehmen, wie z.B. Butter, Milch,
Quark, sowie solche, die einen intensiven Geruch haben, z.B. Fisch, Geräucher-
tes, Käse, gut verpacken bzw. in dicht verschlossenen Gefäßen aufbewahren.
Lebensmittel sind entsprechend ihrer Art und Empfindlichkeit in den richtigen
Kühlzonen aufzubewahren.
Die Aufbewahrung vom Gemüse, welches einen hohen Wassergehalt besitzt,
bewirkt einen Wasserdampfniederschlag über den Gemüsebehältern. Dadurch
wird jedoch die richtige Funktion des Kühlraumes nicht beeinträchtigt.
Vor dem Einlegen in den Kühlraum muss das Gemüse gut abgetrocknet werden.
Ein großer Wassergehalt im Gemüse (z.B. Blattgemüse, Schlangengurken) ver-
kürzt die Aufbewahrungszeit.
ACHTUNG!
Beschädigungsgefahr!
Geräteschaden durch unsachgemäßen Umgang mit
empfindlichen Oberflächen am Gerät.
Öl und Fett dürfen nicht mit Kunststoffteilen und der
Türdichtung in Kontakt kommen, da die Oberfläche
porös und spröde werden kann.
Verwenden Sie auf keinen Fall scharfe, schmirgelnde
oder körnige, essigsäure-, soda- oder lösemittelhalti-
ge Reinigungsmittel. Diese können die Oberflächen
beschädigen.
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