3.6 Eintauchtiefe
N 700
N 1000
(2A1)
(3B1)
E
1
Stempelführung
2
Stempel
3
Matrize
E
Eintauchtiefe
Für die Prüfung und die Einstellung der Ein-
tauchtiefe muss sich der Stempel in der un-
tersten Position befinden. Die Eintauchtiefe
des Stempels in die Matrize muss 1–3 mm
betragen.
Die Änderung der Eintauchtiefe erfolgt durch
Drehen des Matrizenträgers um 360°. Eine
Drehung entspricht einer Änderung der Ein-
tauchtiefe um 1,75 mm, siehe Eintauchtiefe
einstellen
[} 316].
E
3.7 Motorgriff
N 1000
(3B1)
Für eine optimale Handhabung der
Maschine kann der Motorgriff um ±90° ge-
dreht werden, siehe Motorgriff drehen
[} 316].
D
3.8 Zerlegung von Öltanks
Beim Zerlegen von Öltanks zweimal täglich
Matrizenträger reinigen und fetten, sowie alle
Verschleissteile kontrollieren, siehe Matri-
zenträger reinigen/ersetzen
3.9 Stempel nachschleifen
Stempel nachgeschliffen werden. Matrizen
können nicht nachgeschliffen werden.
1
2
3
Für das Nachschleifen des Stempels sind
folgende Winkelangaben einzuhalten:
[} 318].
J
u
u
u
Originalbetriebsanleitung
N 700
N 1000
(2A1)
(3B1)
Bei diesen Nibblern kann der
X
X
Mindestlänge des Stempels
N 700
(2A1)
X
N 700
(2A1)
Stahl bis
400 N/mm
5°
1x45°
1x45°
ACHTUNG
Sachschaden durch zu kurz ge-
schliffene Stempel
Kollision von Stempel und Matrize
Beim Nachschleifen Mindestlänge des
u
Stempels einhalten.
Zu kurz geschliffene Stempel ersetzen.
u
Stirnfläche des Stempels nachschleifen.
Stempel während des Schleifens kühlen.
Schneidkante mit feinem Ölstein leicht
abziehen.
N 1000
(3B1)
89 mm
N 1000
(3B1)
Stahl über
2
400 N/mm
10°
10°
8°
1x45°
3
DE
2
9