DEUTSCH
3.0 BETRIEBS-ANLEITUNGEN
Um die besten Leistungen des Geräts zu erhalten, immer die
folgenden Anleitungen beachten.
Alle
folgenden
Wartungs-,
Vorbereitungsarbeiten dürfen
ausgeschaltetem und gut blockiertem Schlepper,
herausgezogenem Schlüssel und auf dem Boden liegender
Sämaschine durchgeführt werden.
3.1 ANBAU AM SCHLEPPER
3.1.1 ANKUPPELN EINER ANBAU-VERSION SÄMASCHINE
Der Anbau am Schlepper ist sehr gefährlich. Bei der
Ausführung dieser Arbeit sehr vorsichtig sein und die
Anleitungen befolgen.
Die Sämaschine kann an jeden Schlepper mit universeller
Dreipunkt-Kupplung angekuppelt werden.
Die korrekte Stellung Schlepper/Sämaschine wird bestimmt,
indem das Gerät auf eine waagrechte Ebene gestellt wird.
1) Die Hubvorrichtungsstangen in die vorhandenen Bolzen
einhängen (1 fig. 5) und mit den Sicherheitssplints blockieren.
2) Der Oberlenker (2 Abb. 5) ankuppeln. Der Bolzen muß durch
seinen Splint blockiert werden; mit der Einstellzugstange (3
Fig. 5) die Sämaschine senkrecht zum Boden ausrichten.
3) Die Bewegung der Parallelstangen des Schleppers auf der
horizontalen Ebene mittels der speziellen Stabilisatoren
blockieren, um die seitlichen Schwingungen der Ausrüstung
zu eliminieren (Abb. 6). Es muss überprüft werden, dass sich
die Hebearme des Schleppers auf der gleichen Höhe vom
Boden befinden.
Fur den Transport der Sämaschine müssen immer die vom
Hersteller empfohlenen Anweisungen befolgt werden.
3.1.2 ABKUPPELN DEN ANBAU-VERSION SÄMASCHINE VOM
SCHLEPPER
Das Abkuppeln der Sämaschine vom Schlepper ist ein sehr
gefährliches Verfahren. Deshalb ist bei der Durchführung
dieses Arbeitsganges größte Vorsicht geboten und es sind die
entsprechenden Anweisungen genau zu befolgen.
Für ein korrektes Abkuppeln der Sämaschine ist es wichtig, daß
dieser Arbeitsgang auf ebenem Boden durchgeführt wird.
1) Die Stützfüsse absenken.
2) Die Sämaschine langsam absenken, bis sie vollständig auf
dem Boden liegt.
3) Den Oberlenker lockern und abkuppeln; darauf die
Unterlenker abkuppeln.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
Einstellungs-
ausschließlich bei
GEFAHR
GEFAHR
und
fig. 5
g
3
2
1
cod. G19501801
fig. 6