Tractel Carol EX Manual De Instalación, De Utilización Y De Mantenimiento página 25

Cabrestante manual de engranajes 150kg & 300kg
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  • ESPAÑOL, página 35
die Winde als Sturzsicherung zu verwenden, unabhängig von der Sturzhöhe und der
anzuwendenden Last;
Komponenten oder Teile zu verwenden, bei denen es sich nicht um Originalteile des Herstellers
handelt;
zu ziehen, während der Festpunkt auf der Winde positioniert wird.
Darüber hinaus darf sich kein Hindernis im Bewegungsbereich der Last befinden, da dieses eine
Änderung der Seilspannung und den Riss des Seils zur Folge haben könnte.
7.
Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung
Lange Ablassphasen können zu einer Überhitzung des Bremssystems führen und dieses
beschädigen. Es wird dringend empfohlen, während des Ablassens der Last auf halber Strecke
(ca. 12 Meter für Carol™ EX 150 oder ca. 4 Meter für Carol™ EX 300) einige Minuten Pause
einzulegen.
Die Einsatztemperatur des Geräts muss zwischen -10 °C und +50 °C liegen.
Die Winden sind für einen Einsatz unter gewöhnlichen Umgebungsbedingungen ausgelegt. Soll
die Winde in aggressiver Umgebung (salzhaltige Luft, Chemikalien usw.) verwendet werden,
sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen oder Sie wenden sich an den Hersteller, um
weitere Empfehlungen zu erhalten.
Die Winden müssen regelmäßig betrieben werden - gegebenenfalls auch im Leerlauf - dies gilt
besonders bei Einsatz in trockener Umgebung. Durch eine zu lange Betriebszeit kann das
Bremssystem beschädigt werden (Blockieren der Bremse).
Es wird eingehend empfohlen, bei der Handhabung des Seils Handschuhe zu tragen.
8.
Vorgeschriebene regelmäßige Prüfungen
Dieses Gerät ist für folgende Tests ausgelegt:
dynamische Überlastbarkeit, Koeffizient 1,1.
statische Überlastbarkeit, Koeffizient 1,5.
Die Winde ist regelmäßig ein Mal pro Jahr zu warten.
Gemäß dem geltenden Gesetz muss der Anwender ein Kontrollbuch führen, in dem alle
Maßnahmen und Kontrollen eingetragen werden, die am Gerät ausgeführt werden (Regelung
FEM 9755).
In Frankreich ist der Eigentümer eines Hubgerätes seit dem 01. April 2005 zu Folgendem
verpflichtet:
1.
Er muss entsprechend den Vorschriften des Erlasses vom 2. März 2004 ein
Wartungsbuch führen, aus dem folgende Angaben hervorgehen:
die gemäß den Empfehlungen des Herstellers vorgenommenen Wartungsmaßnahmen,
sowie alle weiteren Maßnahmen (Prüfung, Wartung, Reparatur, Austausch oder
Änderung des Geräts).
Für jede dieser Maßnahmen ist Folgendes festzuhalten: das Datum der Arbeiten, die Namen der
Personen und ggf. die ausführenden Firmen, die Art der Arbeiten und bei regelmäßigen
Tätigkeiten deren Intervall. Werden dabei Bauteile des Geräts ersetzt, so ist die Teile-Nr.
anzugeben.
2.
Gemäß Erlass vom 1. März 2004, Artikel R 232.12 Code du Travail
(Arbeitsgesetzbuch):
Prüfungen bei der Inbetriebnahme (Kapitel 3 des Erlasses - Artikel 12 bis 17):
Eignungskontrolle (Artikel 5-1): Das Gerät ist geeignet und seine Installation konform. Das
Ergebnis ist in schriftlicher Form vom Anwender vorzulegen (Artikel 3d).
Prüfung der Montage und Installation (Artikel 5-11): Gerät gemäß Betriebsanleitung installiert.
Betriebsprüfung (Artikel 6c oder 14-II): Unter Last mit Sicherheitstests
Statische Prüfung (Artikel 10)
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