Beschreibung und Technische Daten
Leistungsbeschreibung
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Beschreibung und Technische Daten
3.1
Leistungsbeschreibung
Bankettwagen sind zum hygienischen Transport von Speisen in Gastronomie und Gemeinschaftsverpfl e -
gung vorgesehen. Ihre Hauptfunktion sind der Kurzstreckentransport und das Warmhalten von Speisen. Sie
nehmen fertig zubereitete Speisen in Gastro-Norm-Behältern oder tellerfertig angerichtete und abgedeckte
Menüs auf Rosten auf.
Der unbeheizte Bankettwagen BKW1/23 L-GN ist zum Transport von Gastro-Norm-Behältern, Gastro-Norm-
Rosten und vorbereiteten Gastro-Norm-Tabletts mit warmen oder kalten Speisen auf kurzen Strecken be-
stimmt.
Beheizte Bankettwagen sind zum Warmhalten und zum Transport von heiß eingegebenen Speisen in Gast-
ro-Norm-Behältern oder tellerfertigen Menüs auf Gastro-Norm-Rosten vorgesehen.
Die Modelle BKW1/14 L-GN+5PK und BKW1/28 B-GN+10PK sind um ein isoliertes Fach ergänzt, das durch
den Einsatz einer Kältespeicherplatte als Kühlfach genutzt werden kann. Dadurch kann der Transport von
warmen und gekühlten Speisen gleichzeitig realisiert werden.
3.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Bankettwagen sind ausschließlich für die Aufnahme von Speisen in Gastro-Norm-Behältern oder tellerfertig
angerichteter Menüs auf Rosten vorgesehen. Sie transportieren fertig zubereitete Nahrungsmittel hygienisch
in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt die vorgegebenen Verfahren, die Einhaltung der angegebe-
nen Spezifikationen, sowie die Benutzung des mitgelieferten oder zusätzlich erhältlichen originalen Zubehörs
ein.
Jede andere Verwendung des Gerätes gilt als nicht bestimmungsgemäß.
3.3
Missbräuchliche Fehlanwendung
Jeder andere Gebrauch, insbesondere die Beschickung des Bankettwagens mit anderen Lasten als ange-
geben, ist unzulässig.
Das Garen von Nahrungsmitteln ist nicht zulässig.
Der Transport von Lebewesen, schweren oder scharfkantigen Gegenständen, losen Geschirrteilen oder die
Stapelung von Geschirrteilen gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Bankettwagen sind nicht als Sitzfläche oder als Ablagefläche für Gegenstände bestimmt. In keinem Fall dür-
fen sich Personen auf oder in das Gerät setzen oder stellen.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung übernehmen Hersteller und Lieferanten keinerlei Haftung für
Folgeschäden. Schäden aus missbräuchlicher Fehlanwendung führen zum Verlust der Haftung und der Ge-
währleistungsansprüche.
91101983_A4
BKW1/14 L-GN | BKW1/20 L-GN | BKW1/36 B-GN | BKW1/14 L-GN+5PK | BKW1/28 B-GN+10PK | BKW1/23 L-GN
Kapitel 3
Seite 13
Bankettwagen beheizt | neutral