1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Um Ihre Arbeit sicherer zu gestalten, ist die Vorsicht unabdingbar,
wenn mann Unfälle verhüten will.
Beachten Sie daher die untenstehenden Hinweise.
Die Nichtbeachtung der folgenden Vorschriften befreit unsere Firma von
jeder Haftpflicht.
1. Reinigung, Wartung und andere Eingriffe am Mähbalken dürfen nur bei
abgestelltem Motor durchgeführt werden.
2. Bei Fahrten mit angebautem Motormäher ist der Balken immer mit seinem
Schutz abzudecken.
3. Arbeitet man auf abschüssigem Gelände, ist es WICHTIG, daß ein in
gebührendem Sicherheitsabstand weiter bergauf stehender Arbeiter mittels
eines Seilzugs dafür sorgt, daß die Maschine weder rutscht noch umkippt.
4. Während der Arbeit sind alle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die
verhindern, daß Dritte sich der Reichweite des Geräts nähern.
5. Die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen dürfen nicht geändert oder
abgebaut werden.
6. Die Schilder und Aufkleber sind wichtige Mittel zur Unterrichtung über den
korrekten Gebrauch der Maschine. Wenn sie beschädigt oder unleserlich
sind, müssen sie daher ausgetauscht werden.
7. Der Bediener muß prüfen, daß jeder Teil der Maschine und insbesondere
die Sicherheitsvorrichtungen immer dem Zweck entsprechen, für den sie
geschaffen sind. Daher muß ihr Zustand immer ganz einwandfrei sein. Sollten
sie irgendwelche Störungen aufweisen, sind diese unverzüglich zu beheben,
ggf.
Auch
Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt jede Haftung des Herstellers.
Auf die Abziehbilder auf dem Kurbelgetriebe achten:
Abb.7: Vgl. diese Betriebs- und Wartungsanleitung
Abb.8: Achtung! Der Mähbalken ist gefährlich!
durch
Einschaltung
unserer
Kundendienststellen.
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