Deutsch
Elektrische Einrichtungen wie z. B. Thermofühler,
Schwimmerschalter usw. müssen vor der Inbetrieb-
nahme vom Elektrofachmann angeschlossen und auf
eine korrekte Funktion überprüft werden.
Beachten Sie hierfür, dass bestimmte Einrichtungen
zur einwandfreien Funktion ein Schaltgerät benötigen,
z. B. Kaltleiter und PT100-Fühler. Dieses Schaltgerät
kann vom Hersteller oder Elektrofachmann bezogen
werden.
Das Personal muss über die verwendeten Einrich-
tungen und deren Funktion unterrichtet sein.
Vorsicht!
Das Produkt darf nicht betrieben werden, wenn
die Sicherheits- und Überwachungseinrichtun-
gen entfernt wurden, die Einrichtungen beschä-
digt sind und/oder nicht funktionieren!
2.9 Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb des Produktes sind die am Einsatzort gel-
tenden Gesetze und Vorschriften zur Arbeitsplatzsi-
cherung, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit
elektrischen Maschinen zu beachten. Im Interesse
eines sicheren Arbeitsablaufes ist die Arbeitseinteilung
des Personals durch den Betreiber festzulegen. Das
gesamte Personal ist für die Einhaltung der Vorschrif-
ten verantwortlich.
Das Produkt ist mit beweglichen Teilen ausgestattet.
Während des Betriebs drehen sich diese Teile um das
Medium fördern zu können. Durch bestimmte Inhalts-
stoffe im Fördermedium können sich an den bewegli-
chen Teilen sehr scharfe Kanten bilden.
Warnung vor drehenden Teilen!
Die drehenden Teile können Gliedmaßen quet-
schen und abschneiden. Während des Betriebes
nie in die Hydraulik oder an die drehenden Teile
greifen.
Vor Wartungs- oder Reparaturarbeiten das Pro-
dukt abschalten, vom Netz zu trennen und gegen
unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern. Las-
sen Sie die drehenden Teile zum Stillstand kom-
men!
2.10 Fördermedien
Jedes Fördermedium unterscheidet sich in Bezug auf
Zusammensetzung, Aggressivität, Abrassivität, Tro-
ckensubstanzgehalt und vielen anderen Aspekten.
Generell können unsere Produkte in vielen Bereichen
eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich
durch eine Veränderung der Anforderungen (Dichte,
Viskosität, Zusammensetzung im allgemeinen), viele
Betriebsparameter des Produktes ändern können.
Beim Einsatz und/oder Wechsel des Produktes in ein
anderes Fördermedium sind folgende Punkte zu
beachten:
• Produkte, die in verschmutztem Wasser betrieben
wurden, müssen vor dem Einsatz in anderen Förderme-
dien gründlich gereinigt werden.
• Produkte, die in fäkalienhaltigen und/oder gesund-
heitsgefährdenden Medien betrieben wurden, müssen
10
vor dem Einsatz in anderen Fördermedien generell
dekontaminiert werden.
Es ist zu klären, ob dieses Produkt noch in einem
anderen Fördermedium zum Einsatz kommen
darf.
Ein Einsatz im Trinkwasser ist nicht zulässig!
• Bei Produkten, die mit einer Schmier- bzw. Kühlflüssig-
keit (z. B. Öl) betrieben werden, ist zu beachten, dass
diese bei einer defekten Gleitringdichtung in das För-
dermedium gelangen kann
• Das Fördern von leicht entzündlichen und explosiven
Medien in reiner Form ist untersagt!
Gefahr durch explosive Medien!
Das Fördern von explosiven Medien (z. B. Benzin,
Kerosin, usw.) ist strengstens untersagt. Die Pro-
dukte sind für diese Medien nicht konzipiert!
2.11 Schalldruck
Das Produkt, je nach Größe und Leistung (kW), hat
während des Betriebes einen Schalldruck von ca.
70 dB (A) bis 110 dB (A).
Der tatsächliche Schalldruck ist allerdings von mehre-
ren Faktoren abhängig. Diese wären z. B. Einbautiefe,
Aufstellung, Befestigung von Zubehör und Rohrleitung,
Betriebspunkt, Eintauchtiefe, uvm.
Wir empfehlen, eine zusätzliche Messung des Betrei-
bers am Arbeitsplatz vorzunehmen, wenn das Produkt
in seinem Betriebspunkt und unter allen Betriebsbedin-
gungen läuft.
Vorsicht: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist
ein Gehörschutz ab einem Schalldruck von
85 dB (A) Pflicht! Der Betreiber hat dafür Sorge
zu tragen, dass dies eingehalten wird!
3 Transport und Lagerung
3.1 Anlieferung
Nach Eingang der Sendung ist diese sofort auf Schä-
den und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei eventuellen
Mängeln muss noch am Eingangstag das Transportun-
ternehmen bzw. der Hersteller verständigt werden, da
sonst keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden
können. Eventuelle Schäden müssen auf dem Liefer-
oder Frachtschein vermerkt werden.
3.2 Transport
Zum Transportieren sind nur die dafür vorgesehenen
und zugelassenen Anschlagmittel, Transportmittel und
Hebezeuge zu verwenden. Diese müssen ausreichende
Tragfähigkeit und Tragkraft besitzen, damit das Pro-
dukt gefahrlos transportiert werden kann. Bei Einsatz
von Ketten sind diese gegen Verrutschen zu sichern.
Das Personal muss für diese Arbeiten qualifiziert sein
und muss während der Arbeiten alle national gültigen
Sicherheitsvorschriften einhalten.
WILO SE 10/2011 V4.1WE