Cisco Linksys WRT610N Guía De Instalación Rápida página 204

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Anhang F
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer
Patentverletzung
Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen
(durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht
davon, die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz
und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten,
dann dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch
diejenigen erlaubt, die die Bibliothek direkt oder indirekt
von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige
Weg, sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu
genügen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek
zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software
im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses
Systems geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden,
ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung
keinen Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung der Bibliothek
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung
nur innerhalb von und zwischen nicht ausgeschlossenen
Ländern erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese
Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich
festgehalten.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General
Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche Lizenz)
veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im
Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede
Version
dieser
Lizenz
Versionsnummer. Wenn in einer Bibliothek angegeben wird,
dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder „jeder späteren Version" („any later version") unterliegt,
so haben Sie die Wahl, entweder die Bestimmungen der
genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder
beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Simultaner Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
oder
aus
einem
anderen
hat
eine
eindeutige
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek
keine Lizenzversionsnummer angibt, können Sie eine
beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte
Version auswählen.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen
verwenden
möchten,
Verbreitung anders lauten, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke
zu erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche
Nutzung und Wiederverwendung von Software im
Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESE BIBLIOTHEK KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA SIE KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG
SCHRIFTLICH
DIE
URHEBERRECHTSINHABER
DIE BIBLIOTHEK OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE
IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUR VERFÜGUNG.
DAS
VOLLE
RISIKO
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN.
SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN,
TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN
SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE REPARATUR ODER
KORREKTUR.
16. IN KEINEM FALL, AUSSER, WENN DURCH GELTENDES
RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST
IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEIN
DRITTER, DER DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT
ÄNDERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,
ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DER
BIBLIOTHEK
NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG
VON
IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN,
ODER DER INKOMPATIBILITÄT DER BIBLIOTHEK MIT
IRGENDEINER
ANDEREN
DIESER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIESER DRITTE
VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET
WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3-B
deren
Bedingungen
für
ANGEGEBEN,
STELLEN
UND/ODER
BEZÜGLICH
QUALITÄT
ERGEBEN
(EINSCHLIESSLICH,
DATEN,
VERLUSTE,
DIE
SOFTWARE),
SELBST
die
DRITTE
UND
ABER
VON
WENN
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