Anhang F
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General
Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation
herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU GPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der
Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU
General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz,
ebendiese Freiheit garantieren; sie soll sicherstellen, dass die
Software für alle Benutzer frei zugänglich ist. Diese Lizenz
gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme,
deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch
Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre
Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free
Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser
General Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass
Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass
Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf
Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder
Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es einem verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu
verzichten.
Aus
diesen
Einschränkungen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien
der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen
Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber
hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von einer
Simultaner Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
anderen Person modifiziert und weitergegeben, so möchten
wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original
erhalten haben, damit von anderen Personen verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, dass Verbreiter eines freien Programms individuell
Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm
proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt,
dass jedes Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann
lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden
darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk,
Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk unter
den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm
oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung
„auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms
im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das
Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält.
(Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung
als „Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird
im Folgenden als „Sie" bezeichnet.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und
die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch
die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft,
hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten; Voraussetzung hierfür ist, dass
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-
ergeben
sich
Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen,
alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer
Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen
Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß
den Bestimmungen von § 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
bei
dem
ein
entsprechender
Vermerk
des
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