Anhang F
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche des Werks nicht von
der Bibliothek abgeleitet sind und objektiv als unabhängige
und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betroffenen Bereiche, wenn Sie diese als eigenständige
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche als
Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf der Bibliothek basieren oder unter
ihrer Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert,
mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General
Public
License
(Allgemeine
anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der
Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke
ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie
sich auf die GNU General Public License (Allgemeine
Öffentliche GNU-Lizenz), Version 2, beziehen anstatt auf
diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der
gewöhnlichen GNU GPL erschienen ist, können Sie diese
angeben, wenn Sie das wünschen.) Nehmen Sie keine
anderen Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen
worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr rückgängig
gemacht werden, sodass die GNU General Public License
(Allgemeine
Öffentliche
nachfolgenden Kopien und von der Kopie abgeleitete
Werke gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes
der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das
keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung
davon gemäß § 2) als Objektcode oder in ausführbarer Form
unter den Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 kopieren und
weitergeben, sofern Sie die Bibliothek mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode zusammen
ausliefern, wobei der Quellcode gemäß den Bedingungen
der §§ 1 und 2 oben auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium verbreitet wird.
Wenn die Verbreitung von Objektcode dadurch erfolgt, dass
der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs
auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch
wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quellcode
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
Simultaner Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Öffentliche
GNU-Lizenz)
GNU-Lizenz)
auch
für
alle
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt
ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es
mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, nennt man ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt". Solch ein Werk, für sich
allein genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", mit
der Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk
(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das
die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare Programm fällt
daher unter diese Lizenz. § 6 gibt die Bedingungen für
die Weitergabe solcher ausführbaren Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt" Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann
kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quellcode dies
nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von
Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft
werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek
ist. Die genaue Grenze, ab der dies zutrifft, ist rechtlich
nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine
Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen Länge
oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der
Objektdatei keinen Beschränkungen, unabhängig davon,
ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode sowie
Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin
unter die Bestimmungen von § 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den
Bedingungen von § 6 weitergeben. Alle ausführbaren
Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls
unter § 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek
selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden
Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen,
um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält,
und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl
weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen
für den eigenen Gebrauch des Empfängers und eine
Rückentwicklung („Reverse Engineering") zum Beheben
von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Jede Kopie des Werks muss mit einem deutlichen
Vermerk versehen werden, dass die Bibliothek darin
verwendet wird und dass die Bibliothek sowie ihre
Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie müssen diese
Lizenz in kopierter Form mitliefern. Wenn das Werk bei
Ausführung
Urheberrechtshinweise
auch der Urheberrechtshinweis für die Bibliothek sowie
eine Referenz, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz
führt, angezeigt werden. Ferner müssen Sie einer der
nachfolgend genannten fünf Bedingungen nachkommen:
anzeigt,
müssen
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