Steuer- und Kontrolleinheiten für 1- oder 2-stufige oder modulierende Gebläsebrenner von mittlerer bis
hoher Leistung und mit unterbrochenem Betrieb (*), mit Drucküberwachung der Luft für die Steuerung der
Luftklappe. Die Steuer- und Kontrolleinheiten haben das CE-Zeichen gemäß der Richtlinie Gas und Elek-
tromagnetische Verträglichkeit.
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Aus Sicherheitsgründen muss mindestens ein Mal in 24 Stunden ein kontrollierter Halt durchgeführt werden.
Zu den Normen:
Folgende Eigenschaften des LFL1.... übertreffen die Standards und bieten damit ein hohes Maß an zusätz-
licher Sicherheit:
Der Test des Flammendetektors und der Test auf falsche Flamme starten sofort nach Ablauf der zulässigen
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Nachbrennzeit. Wenn die Ventile nicht offen bleiben oder nicht sofort nach dem Einstellungshalt vollständig
geschlossen bleiben, tritt nach Ablauf der zulässigen Nachbrennzeit eine Sperre ein. Die Tests werden erst am
Ende der Vorspülzeit des folgenden Einschaltvorgangs abgeschlossen.
Die einwandfreie Funktion des Flammenkontrollkreises wird bei jedem Start des Brenners überprüft.
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Die Steuerkontakte der Brennstoffventile werden während der Nachspülzeit im Hinblick auf ihre Abnutzung
kontrolliert.
Eine in das Steuergerät eingebaute Schmelzsicherung schützt die Steuerkontakte vor eventuellen Überlasten.
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Zur Steuerung des Brenners
Mit den Steuergeräten ist ein Betrieb mit oder ohne Nachspülung möglich.
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Kontrollierte Steuerung der Luftklappe zur Sicherung der Nachspülung mit nominalem Luftdurchsatz. Kontrollierte
Positionen: ZU oder MIN (Position der Zündflamme beim Start), AUF bei Beginn und MIN am Ende der Vor-
spülzeit. Wenn der Stellmotor die Luftklappe nicht in die vorgeschriebenen Positionen bringt, springt der Brenner
nicht an.
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Mindestwert Ionisationsstrom = 6µA
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Mindestwert Strom UV-Zelle = 70 µA
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Phase und Nullleiter dürfen nicht vertauscht werden.
Montage in beliebiger Position und an beliebiger Stelle (Schutzart IP40).
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Gasfeuerungsautomaten LFL 1...
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Rev. 09/1997