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CH
• Bewahren Sie das 3-Zahn-Messer
(15), den Hochentaster- und Hecken-
scheren-Aufsatz mit dem mitgelieferten
Transportschutz (11/13/16) auf.
• Entleeren Sie den Öltank bei längerer
Nichtbenutzung (6-8 Wochen).
• Reinigen Sie das Gerät und die Zube-
hörteile vor der Lagerung sorgfältig.
• Bewahren Sie das Gerät an einem tro-
ckenen und staubgeschützten Ort auf,
außerhalb der Reichweite von Kindern.
• Wickeln Sie das Gerät nicht in Kunst-
stoffsäcke, da sich Feuchtigkeit und
Schimmel bilden könnte.
• Legen Sie das Gerät nicht auf der
Schutzabdeckung ab.
Transport
Transportieren Sie Ihr Gerät
nie, so lange das Gerät läuft!
Verletzungsgefahr!
•
Beim Transport muss das Gerät aus-
geschaltet und der Zündkerzenstecker
(73) gezogen sein. Transportieren Sie
das Gerät nicht im Leerlauf.
• Benutzen Sie beim Transportieren im-
mer den Transportschutz (11/13/16).
• Tragen Sie das Gerät mit nach hinten
gerichteter Schneideeinrichtung, mit
zwei Händen, jeweils mit einer Hand
am hinteren Handgriff (8) und mit der
anderen Hand am vorderen Rundgriff
(9).
•
Transportieren Sie das Gerät nicht
kopfüber, um ein Auslaufen von Kraft-
stoff zu verhindern.
•
Vor einem Transport zwischen zwei
Einsatzorten leeren Sie den Benzintank
mit einer Benzinabsaugpumpe.
Leeren Sie den Benzintank nicht in ge-
schlossenen Räumen, in der Nähe von
Feuer oder beim Rauchen. Gasdämpfe
34
können Explosionen oder Feuer verur-
sachen.
•
Transport in einem Kraftfahr-
zeug: Sichern Sie das Gerät gegen
Umkippen und Beschädigungen. Achten
Sie auf eine sichere Lage des Geräts.
Entsorgung/
Umweltschutz
Geben Sie Altöl und Benzinreste nicht in
die Kanalisation oder in den Abfluss.
Entsorgen Sie Altöl und Benzinreste um-
weltgerecht - geben Sie diese an einer
Entsorgungsstelle ab.
Führen Sie Gerät, Zubehör und Verpa-
ckung einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zu. Maschinen gehören nicht in
den Hausmüll.
Entleeren Sie den Benzintank sorgfältig
und geben Sie Ihr Gerät an einer Verwer-
tungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff-
und Metallteile können sortenrein getrennt
werden und so einer Wiederverwertung
zugeführt werden.
Fragen Sie hierzu unser Service-Center.
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte: Verbraucher sind ge-
setzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Je nach Umsetzung in nationales Recht
können Sie folgende Möglichkeiten haben:
• an einer Verkaufsstelle zurückgeben,
• an einer offiziellen Sammelstelle abgeben,
• an den Hersteller/Inverkehrbringer zu-
rücksenden.
Nicht betroffen sind den Altgeräten bei-
gefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.