3. Sicherheit
Fachpersonal
Das vom Betreiber autorisierte Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
seiner Kenntnisse der Mess- und Regelungstechnik und seiner Erfahrungen sowie
Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtlinien in der
Lage, die beschriebenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu
erkennen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Messstoffe.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
DE
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Fachpersonal gegen Gefahren
zu schützen, die dessen Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen
könnten. Beim Ausführen der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät muss das
Fachpersonal persönliche Schutzausrüstung tragen.
Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung
befolgen!
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden.
102
Schutzbrille tragen!
Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und Flüssigkeitsspritzern.
Schutzhandschuhe tragen!
Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfung, Einstichen oder tieferen
Verletzungen sowie vor Berührung mit heißen Oberflächen und
aggressiven Messstoffen.
Arbeitsschuhe tragen!
Schützen die Füße vor herunterfallenden oder umherliegenden
Gegenständen sowie Schutz vor giftigen oder gesundheitsgefährdeten
Flüssigkeiten und agressiven Messstoffen.
WIKA mode d'emploi système d'étalonnage, type ACS-10