Sicherheitshinweise; Einleitung; Verwendete Warnsymbole; Sicherheitshinweise Zur Gerätesicherheit - Hupfer TTW/V 1/24 B-EN-115 Instrucciones De Uso

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Sicherheitshinweise

Einleitung

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Sicherheitshinweise
2.1
Einleitung
Das Kapitel Sicherheitshinweise erläutert die mit dem Gerät verbundenen Risiken im Sinne der Produkthaf-
tung (nach EU-Richtlinie).
Sicherheitshinweise sollen vor Gefahren warnen und helfen, Personen-, Umwelt und Sachschäden zu ver-
hindern. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Sicherheitshinweise in diesem Kapitel gelesen und verstan-
den haben.
Die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften zum Arbeitsschutz müssen ein-
gehalten werden. Der Betreiber ist für die Beschaffung der für ihn geltenden Vorschriften verantwortlich. Er
muss sich um die jeweils neuesten Vorschriften bemühen und ist dafür verantwortlich, den Bediener mit
diesen Vorschriften vertraut zu machen.
Ergänzend zu dieser Betriebsanleitung sind die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz des Haupt-
verbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften einzuhalten, insbesondere, was die Handhabung hei-
ßer Gegenstände und die damit verbundenen Gefahren betrifft (BGR 110 „Sicherheit- und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit in Gaststätten" und BGR 111 „Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in
Großküchen").
2.2

Verwendete Warnsymbole

Symbole werden in dieser Betriebsanleitung verwendet, um auf Gefahren hinzuweisen, die sich durch Be-
dienung oder Reinigungsvorgänge ergeben können. Das Symbol weist dabei in beiden Fällen auf die Art
und Gegebenheit der Gefährdung hin.
Folgende Symbole können verwendet werden:
2.3
Sicherheitshinweise zur Gerätesicherheit
Der sichere Betrieb des Gerätes ist abhängig vom bestimmungsgemäßen und umsichtigen Einsatz. Ein
fahrlässiger Umgang mit dem Gerät kann zu Gefahren für Leib und Leben der Bediener oder Dritter, sowie
zu Gefahren für das Gerät selbst und anderen Sachwerten des Betreibers führen.
Zur Gewährleistung der Gerätesicherheit sind folgende Punkte zu beachten:
§
Das Gerät darf nur in einem technisch einwandfreien Zustand, sicherheits- und gefahrenbewusst,
bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Betriebsanleitung betrieben werden.
§
Alle Bedien- und Betätigungselemente müssen in technisch einwandfreiem und funktionssicherem
Zustand sein.
§
Vor jeder Inbetriebnahme muss das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüft
werden. Bei auftretenden Schäden sofort die zuständigen Stellen informieren und den Tablett-
Transportwagen stillsetzen.
§
Veränderungen oder Umbauten sind nur nach Absprache mit dem Hersteller und dessen schriftli-
cher Zustimmung zulässig.
§
Tablett-Transportwagen können sich selbständig und unkontrolliert in Bewegung setzen, wenn die
Rollen nicht mit den Totalfeststellern arretiert sind.
§
Vor dem Verfahren die Totalfeststeller lösen. Fahren mit arretierten Totalfeststellern kann zur Be-
schädigung des Fahrwerks führen!
§
Nicht über schiefe Ebenen oder Treppen fahren. Beim Anfahren an Wände und Umfahren von Hin-
dernissen immer auf im Weg befindliche Personen oder Hindernisse achten.
§
Den Tablett-Transportwagen darf auch im Zugbetrieb nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit
bewegt werden. Schwere Geräte lassen sich nur schwer abbremsen und lenken.
91275972_A1
Allgemeine Gefahrenstelle
Kapitel 2
Seite 9
Tablett-Transportwagen
TTW/V
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