die Lebensmittel, die sehr empfindlich für die Temperaturen unter 0°C sind, im
Kühlraum aufbewahrt werden (z. B. Eier, Flüssigkeiten in Glasgefäßen usw.).
Um eine Kontamination von Lebensmitteln zu vermeiden, beachten Sie bitte die fol-
genden Anweisungen:
Wenn Sie die Tür längere Zeit öffnen, kann dies zu einer erheblichen Temperatur-
erhöhung in den Abteilen des Geräts führen.
Neu einzufrierende Lebensmittel dürfen nicht mit bereits gefrorenen Waren in
Berührung kommen. Ggf. kann es nötig sein, die Gefriermenge zu vermindern,
wenn vorgesehen ist, Tag für Tag einzufrieren.
Die von den Lebensmittelherstellern empfohlenen Lagerzeiten dürfen nicht
überschritten werden. Liegen keine Angaben vor, sollten Lebensmittel nicht
mehr als drei Monate gelagert werden.
Um eine Kreuzkontamination zu vermeiden, die Lebensmittel in geruchfreies,
luft- und feuchtigkeitsdichtes, sowie fett- und laugen unempfindliches Verpa-
ckungsmaterial verpacken.
– Polyethylen- und Aluminiumfolien sind am besten geeignet.
– Die Verpackung muss dicht sein und dicht am Gefriergut anliegen.
– Keine Glasverpackungen verwenden, das Glas kann platzen.
Achten Sie darauf, den Gefrierraum nicht zu überladen, da sonst eine optimale
Gefrierleistung nicht gewährleistet ist und der Energieverbrauch erhöht wird.
– Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schwellung der Tiefkühlverpackungen wei-
sen darauf hin, dass die Lebensmittel nicht korrekt gelagert/transportiert
wurden und ggf. verdorben sind. Prüfen Sie vor dem Verzehr der Lebensmit-
tel deren Zustand.
Im Gefrierraum kann Obst eingefroren und Eiswürfel können erzeugt werden.
10.4. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder im Gerät, in ei-
nem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät, bei Raumtem-
peratur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum Kochen be-
stimmt ist, erfordert kein Auftauen.
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