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1.5. ENTSORGUNG DER
MASCHINEZ
um Schutz der Umwelt gehen Sie so vor,
wie die geltenden Regeln des Landes es
bestimmen. Ist die Maschine nicht mehr ge-
brauchstüchtig und nicht mehr zu reparieren,
entsorgen Sie ihre Bauteile nach der Regel
der Mülltrennung.
Elektrische
nicht wie normaler Hausmüll
entsorgt
erfordern die Entsorgung in
speziellen Sammelstellen für
Elektroschrott (Gesetz Nr. 151
vom 25.07.05 - 2002/96/EG -
2003/108/EG).
Die Elektrobauteile sind mit einem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne mit Rädern
gekennzeichnet. Das Symbol zeigt an, dass
das Gerät vor dem 13. August 2005 auf den
Markt kam und dass es getrennt entsorgt
werden muss.
Die unsachgemäße oder missbräuchliche
Abfallbeseitigung von Bauteilen oder ihre
sachfremde Anwendung kann durch ihre
Substanzen und Materialien Schäden an
Personen und Sachen hervorrufen. Die Be-
seitigung von Elektromüll auf nicht geset-
zesgemäße Art ist Gegenstand von Verwal-
tungssanktionen und Haftstrafen.
Bauteile
dürfen
werden,
sondern
DEUTSCH - 7
1.6. REFERENZVORSCHRIFTEN
Die Maschine wurde in Konformität mit der
geltenden Maschinenrichtlinie und den in
der "CE-Konformitätserklärung" angegeben
Vorschriften konstruiert.
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