Sicherheitshinweise - ROTHOBLAAS COPPO Normas De Seguridad, Instrucciones De Uso E Instalación

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SICHERHEITSHINWEISE

• Rothoblaas COPPO ist eine Komponente einer Anschlagein-
richtung zum Auffangen und zur Verhinderung von Abstürzen
für geneigte und horizontale Flächen aus gedämmtem Blech
in Dachziegelform.
• Gesundheitliche Einschränkungen (Herz- und Kreislaufproble-
me, Medikamenteneinnahme, Alkohol) können die Sicherheit
des Benutzers bei Arbeiten in der Höhe beeinträchtigen.
• Rothoblaas COPPO darf nur von geeigneten, fachkundigen
Personen montiert werden, die mit dem Dachsicherheitssys-
tem nach dem aktuellen Stand der Technik vertraut sind. Das
System darf nur von Personen montiert bzw. benutzt werden,
die mit dieser Gebrauchsanleitung sowie mit den vor Ort gel-
tenden Sicherheitsvorschriften vertraut, körperlich bzw. geistig
gesund und auf PSA (Persönliche Schutzausrüstung) der Kate-
gorie 3 gegen Absturz geschult sind.
• Es muss ein Plan vorhanden sein, der Rettungsmaßnahmen
bei allen möglichen Notfällen berücksichtigt, die während der
Arbeit auftreten könnten.
• Vor Arbeitsbeginn müssen Maßnahmen getroffen werden, da-
mit keine Gegenstände von der Arbeitsstelle nach unten fallen
können. Der Bereich unter der Arbeitsstelle (Bürgersteig, etc.)
ist freizuhalten.
• Es dürfen keine Änderungen an der Anschlageinrichtung vor-
genommen werden.
• Die Monteure müssen sicherstellen, dass der Untergrund
für die Befestigung der Anschlageinrichtung geeignet ist. Im
Zweifelsfall oder bei anderen Untergrundtypen als in dieser
Anleitung oder im Installationshandbuch vorgesehen, ist ein
Statiker hinzuzuziehen.
• Sollten Unklarheiten während der Montage auftreten, ist unbe-
dingt Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.
• Die Abdichtung der Dacheindeckung hat fachgerecht nach
den einschlägigen Richtlinien zu erfolgen.
• Edelstahl darf nicht mit Schleifstaub oder Stahlwerkzeugen in
Berührung kommen, dies kann zu Korrosionsbildung führen.
• Alle Edelstahlschrauben sind vor der Montage mit einem ge-
eigneten Schmiermittel zu schmieren.
• Die fachgerechte Befestigung des Sicherungssystems am
Bauwerk muss durch Fotos der jeweiligen Einbausituation do-
kumentiert werden.
• Beim Zugang zum Dachsicherungssystem sind die Positio-
nen der Anschlageinrichtungen durch Pläne (z. B.: Skizze der
Dachdraufsicht) zu dokumentieren.
• Bei Überlassung des Sicherungssystems an externe Auf-
tragnehmer sind die Aufbau- und Verwendungsanleitungen
schriftlich zu bestätigen.
• Rothoblaas COPPO wurde als Anschlageinrichtung zur Per-
sonensicherung entwickelt und darf nicht für andere Zwecke
verwendet werden. Es dürfen niemals undefinierte Lasten an
das Sicherungssystem gehängt werden.
• Die Befestigung am Rothoblaas COPPO geschieht durch den
Augbolzen (AOS01) oder direkt am Stahlseil (PATROL) stets
mit einem Karabiner nach EN 362 und muss mit einer persön-
lichen Schutzausrüstung entsprechend EN 361 (Auffanggurt),
EN 363 (Auffangsysteme), EN 355 (Bandfalldämpfer), EN 354
(Verbindungsmittel) verwendet werden. Zusätzlich können
Höhensicherungsgeräte nach EN 360 verwendet werden.
• Es können durch die Kombination einzelner Elemente der ge-
nannten Ausrüstungen Gefahren entstehen, indem die sichere
Funktion eines der Elemente beeinträchtigt werden kann (je-
weilige Gebrauchsanweisungen beachten!).
• Vor Verwendung ist das gesamte Sicherungssystem auf of-
fensichtliche Mängel durch Sichtkontrolle (z.B.: lose Schraub-
verbindungen, Verformungen, Abnutzung, Korrosion, defekte
Dacheindichtung, Seilvorspannung etc.) zu prüfen.
• Es dürfen nur Verbindungsmittel verwendet werden, die ge-
eignet und für die horizontale Nutzung über Kante nach RfU
11.074 zugelassen sind. Dies gilt analog für Höhensicherungs-
geräte nach EN 360 (RfU 11.060).
• Rothoblaas COPPO kann sich unter Belastung plastisch ver-
12 | COPPO | SICHERHEITSHINWEISE, GEBRAUCHS- UND MONTAGEANLEITUNG
formen.
• Bei Beanspruchung der Anschlageinrichtung durch Absturz
oder bei bestehenden Zweifeln hinsichtlich ihrer sicheren
Funktion ist das Sicherungssystem sofort dem Gebrauch zu
entziehen, die Anschlageinrichtung durch eine fachkundige
Person zu überprüfen (schriftliche Dokumentation) und even-
tuell auszutauschen.
• Es ist notwendig, die Anschlageinrichtung so zu planen, zu po-
sitionieren, zu montieren und zu benutzen, dass sowohl das
Sturzpotential, als auch die mögliche Falldistanz auf ein Min-
destmaß beschränkt bzw. nicht vorhanden sind und dass die
Richtungen einer eventuellen Last denen in dieser Anleitung
oder im Installationshandbuch vorgesehenen entsprechen.
• Bei Verwendung einer Absturzsicherungseinrichtung ist es
notwendig, in der Gebrauchsanweisung der PSA den erfor-
derlichen Freiraum am Arbeitsplatz unterhalb des Benutzers
vor jeder Verwendungsgelegenheit zu überprüfen, damit bei
einem Absturz ein Aufprall auf den Erdboden oder auf ein an-
deres Hindernis verhindert werden kann.
• Empfehlung des Herstellers: die Periodische Überprüfung der
Anschlageinrichtung muss mindestens alle 12 Monate (EN
365) durch eine sachkundige Person erfolgen. Diese Überprü-
fung ist in dem beiliegenden Prüfprotokoll zu dokumentieren.
• Die Anschlageinrichtung muss fachgerecht transportiert und
gelagert werden.
• Die Reinigung der Anschlageinrichtung soll mit Wasser und
auf keinen Fall mit Chemikalien oder Säuren erfolgen.
• Bei Verkauf der Anschlageinrichtung außerhalb des ursprüng-
lichen Bestimmungslandes ist es notwendig, dass die Aufbau-
und Verwendungsanleitung in der jeweiligen Landessprache
zur Verfügung gestellt wird.
• Extreme Temperaturen, scharfe Kanten, Chemikaleinwirkun-
gen, elektrische Einflüsse, Abrieb, Einschnitte, klimatische Ein-
wirkungen, Pendelbewegungen beim Fallen und andere ext-
reme und nicht vorgesehene Gefährdungen, so wie gewisse
Umweltbedingungen oder häufigere Benutzung können die
Funktion und/oder die Lebensdauer der Ausrüstung beein-
trächtigen/reduzieren.
• Bei normalen Einsatzbedingungen wird eine Gewährleistung
auf alle Bauteile für 2 Jahre gegen Fertigungsfehler gewährt.
Wird das Sicherungssystem jedoch in besonders korrosiven
Atmosphären eingesetzt, kann sich diese Frist verkürzen. Im
Belastungsfall (Sturz, Schneedruck, etc.) erlischt der Gewähr-
leistungsanspruch auf jene Bauteile die energieabsorbierend
konzipiert wurden bzw. sich eventuell verformen und somit
getauscht werden müssen.
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