DE
Montage- und Betriebsanleitung
Hochleistungs-Axialventilatoren
für explosionsgefährdete Bereiche
Axialventilatoren für
explosionsgefährdete Bereiche
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen MAICO-
Ventilator. Das Gerät ist nach ATEX-Richtlinie
2014/34/EU hergestellt und für explosionsgefährde-
te Bereiche geeignet.
Lesen Sie vor der Montage und ersten Benutzung
des Ventilators diese Anleitung aufmerksam
durch und folgen Sie den Anweisungen. Die
aufgeführten Warnhinweise zeigen Ihnen Gefahrensi-
tuationen, die zum Tod oder ernsten Verletzungen
(GEFAHR / WARNUNG) oder kleineren/geringfügi-
gen Verletzungen (VORSICHT) führen/führen könn-
ten, sofern sie nicht vermieden werden. ACHTUNG
steht für mögliche Sachschäden am Produkt oder sei-
ner Umgebung. Bewahren Sie die Anleitung für einen
späteren Gebrauch gut auf. Die Titelseite enthält
ein Duplikat des Typenschildes Ihres Gerätes.
1 Abbildungen
Titelseite mit QR-Code für Internet-Direkt-
i
aufruf per Smartphone-App.
Abb. A, B und C
DZQ .. Ex e/t Wandventilator, quadratische Wandplatte
DZS .. Ex e/t Wandventilator mit Wandring
DZD .. Ex e/t Dachventilator
DZR .. Ex e/t Rohrventilator
SG
Schutzgitter
X
Flanschbohrung (4...16 Stück, je nach Type)
Abb. A1: Luftspaltkontrolle mit Luftspaltlehre
Abb. D: Förderrichtung / Drehrichtung Kap. 16
Abb. E: Schaltbild
2 Lieferumfang
Ventilator, Anschlusskabel, Ex-Schutz-Klemmenkasten
mit Kabelverschraubung, Luftspaltlehre (für DZQ ../
DZS ..), diese Montage- und Betriebsanleitung. Für
Ventilator-Serien-Nr. Typenschild auf Titelseite
oder Ventilator. EU-Konformitätserklärung am Ende
.
dieser Anleitung
3 Qualifikation Installations-,
und Wartungspersonal
Montage, Inbetriebnahme, Reinigung und Instand-
haltung dürfen nur von im Explosionsschutz ge-
schulten und befugten Elektrofachkräften
durchgeführt werden (siehe auch Richtlinie 1999/92/
EG, Anhang II 2.8). Dies sind befähigte Personen
gemäß BetrSichV § 2 Absatz (6) in Verbindung mit
Anhang 2 Abschnitt 3, Nr. 3.3, welche außerdem
Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3, §2
(3) sind. Weitere Festlegungen anderer nationaler
Gesetze sind zu berücksichtigen.
4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Ventilator dient zur Ent- oder Belüftung von
gewerblich genutzten Räumen (Produktionsstätten,
Gewerberäumen, Garagen etc.) mit gefährlicher ex-
plosionsfähiger Atmosphäre gemäß TRGS 721 2.2.
Der Ventilator erfüllt die Sicherheitsanforderungen
der Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsys-
teme in explosionsgefährdeten Bereichen.
Das Gerät ist in die Gruppe II, Kategorie 2G für
Gasatmosphären bzw. 2D für Staubatmosphäre ein-
gestuft, erfüllt die Zündschutzart „e"/"c" oder „t"/"c"
und eignet sich für den Einsatz in explosionsgefähr-
deten Bereichen der Zone 1 und 2 bzw. 21 und 22.
Die Eignung ist dem Typenschild zu entnehmen.
Für die Verwendung im Freien ist der Ventilator vor
Witterungseinflüssen zu schützen.
2
5 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Der Ventilator darf in folgenden Situationen auf
keinen Fall eingesetzt werden. Es besteht Le-
bensgefahr. Lesen Sie alle Sicherheithinweise.
EXPLOSIONSGEFAHR
EX
Explosionsgefahr durch Entzünden von
!
Explosivsstoffen bei keinem oder unzulässigem
Kaltleiterauslösesystem. Ventilator nur mit einem
zusätzlichen Kaltleiterauslösesystem nach Richtli-
nie 2014/34/EU ( Kap. 6) betreiben.
Explosionsgefahr bei Parallelbetrieb meh-
!
rerer Ventilatoren an einem einzelnen Kaltlei-
terauslösesystem. Ein sicheres Auslösen im
Störungsfall ist nicht immer gewährleistet. Auf
keinen Fall mehrere Ventilatoren an einem einzel-
nen Kaltleiterauslösesystem parallel betreiben.
Explosionsgefahr durch Funkenbildung
!
durch Streifen des Flügelrades am Gehäuse
bei zu geringem Luftspalt. Ringsum ausreichen-
den Luftspalt zwischen Flügelrad und Gehäuse
sicherstellen.
Explosionsgefahr bei Förderung von ex-
!
plosiven flüssigen Partikeln (z. B. Farbe), die
am Ventilator anhaften können. Ventilator auf
keinen Fall zur Förderung von explosiven flüssigen
Partikeln einsetzen.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit abrasiven
!
Medien. Abrasive Medien sind zu vermeiden.
Explosionsgefahr bei Betrieb außerhalb
!
der Umgebungs- und Betriebsbedingungen,
insbesondere durch Überhitzung bei Betrieb
außerhalb der zulässigen Einsatztemperatur.
Ventilator nur innerhalb der zulässigen Umge-
bungs- und Betriebsbedingungen und zulässiger
Einsatztemperatur betreiben.
Explosionsgefahr bei Betrieb ohne Schutz-
!
vorrichtung bei eventuell in den Luftkanal
fallende oder angesaugte Fremdkörper
Lebensgefahr durch Funkenbildung.
Einen freien Luftein-/austritt unbedingt mit einer
Schutzvorrichtung nach EN 60529 versehen, z. B.
mit MAICO-Schutzgitter SG... (Schutzart IP 20).
Ein beidseitiger Eingreifschutz (Schutzgitter nach
EN 13857) ist vorgeschrieben.
Reinigungs-
Explosionsgefahr, wenn die explosionsfähige
!
Atmosphäre bei zu geringer Zuluftnachströmung
nicht abtransportiert werden kann. Dies kann z.
B. bei zu dicht abgeschlossenen Räumen oder
zugesetzten Raumfiltern vorkommen. Ausrei-
chende Zuluftnachströmung sicherstellen. Ventila-
tor im zulässigen Luftleistungsbereich betreiben.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit Frequenz-
!
umrichter zur Drehzahlregelung. Lagerströme
können eine direkte Zündquelle darstellen.
Betrieb mit Frequenzumrichter nicht zulässig.
Explosionsgefahr durch unzulässige Um-
!
bauten am Gerät, inkorrekte Montage oder
durch beschädigte Bauteile. Gefahr bei Ein-/
Umbauten durch nicht qualifiziertes Personal.
Keine Betriebserlaubnis bei umgebautem Gerät,
inkorrekter Montage oder bei Betrieb mit beschä-
digten Bauteilen. Keine Zulassung bei Montage-
arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit Staub-
!
schichten auf dem Motor. Um eine Überhitzung
des Motors zu vermeiden ist eine regelmäßige
Inspektion und Reinigung notwendig.
VORSICHT
!
Verletzungsgefahr bei fehlendem Eingreif-/Be-
rührungsschutz (Schutzgitter) an freiem Luft-
ein-/austritt, insbesondere wenn der Ventilator
für Personen zugänglich eingebaut wird.
Betrieb nur mit beidseitigem Eingreifschutz zu-
lässig. Bereiche mit möglichem Zugriff auf rotieren-
de Teile (Flügelrad) sind mit einem Eingreifschutz
nach EN ISO 13857 zu siohern, z. B. mit MAICO-
Schutzgitter SG.. (erfüllt Schutzart IP 20 nach
EN 60529).
6 Notwendiges Kaltleiterauslösesystem
Zugelassen sind Kaltleiterauslösesysteme, die
folgende Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die
Konformität:
● Baumusterprüfung nach nach RL 2014/34/EU.
● Kennzeichnung nach Richtlinie mindestens II (2) G
für den Einsatz in Gasatmosphären bzw. II (2) D
für den Einsatz in Staubatmosphären.
Das Kaltleiterauslösesystem muss auf die in der
Wicklung eingelegten PTC-Kaltleiter nach DIN 44082
( siehe Typenschild) abgestimmt sein.
Vorgeschrieben ist eine Auslösung:
● in der auf dem Typenschild angegebenen Zeit t
● bei zu hohen Temperaturen an den Kaltleitern,
d. h. in der Ständerwicklung des angeschlosse-
nen Motors.
● nach Kurzschluss im Kaltleiterkreis.
● nach Drahtbruch im Kaltleiterkreis.
● nach Ausfall der Versorgungsspannung in allen
drei Außenleitern.
Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der
angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder
anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell
möglich sein (Wiedereinschaltsperre).
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir das nach
RL 2014/34/EU baumustergeprüfte Kaltleiterauslö-
sesystem MAICO MVS 6 – bitte die Betriebsanlei-
tung des MVS 6 beachten.
7 Pflichten des Errichters und Betreibers
Der Ventilator darf nur bei zulässigen Umgebungs-
und Fördermitteltemperaturen -20 bis +40 °C und
nur komplett montiert betrieben werden.
Der Ventilator ist regelmäßig von einer qualifizierten
Person wie in Kapitel 3 dieser Anleitung beschrie-
ben zu überprüfen und zu warten Kapitel 19.
Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle sind
gemäß EN 60079-17 vom Betreiber zu bestim-
men – Häufigkeit abhängig von Umgebungsbe-
dingungen und erwarteten Beeinträchtigungen.
Bei Staub und korrosiver Atmosphäre die
Instandhaltungintervalle verkürzen.
Bei Montage und Betrieb sind zusätzliche Sicher-
heitsbestimmungen einzuhalten, z. B. nach
● EG-Richtlinie 1999/92/EG, ATEX 137: in Deutsch-
land umgesetzt mit der Betriebssicherheitsverord-
nung.
● EN 60079-14: Projektierung, Auswahl und Errich-
tung elektrischer Anlagen.
● den nationalen Unfallverhütungsvorschriften.
8 Sicherheitshinweise Benutzer
GEFAHR
!
Explosionsgefahr durch Funkenbildung, wenn
Fremdkörper in das Gerät hineingesteckt wer-
den. Keine Gegenstände in das Gerät stecken.
VORSICHT
!
Verletzungsgefahr durch drehendes Flügelrad
und Saugwirkung. Haare, Kleidung, Schmuck
etc. können in den Ventilator eingezogen wer-
den, wenn Sie sich zu nahe am Ventilator auf-
halten. Bei Betrieb unbedingt genügend Abstand
halten, damit dies nicht passieren kann.
.
A