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ANWENDUNGSBEREICHE UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Ein Honeywell-Filter bildet zusammen mit einer Atemschnittstelle (Vollmaske oder Halbmaske) oder einem Gebläsefiltergerät mit einem
Helm oder einer Haube ein Atemschutzsystem. Atemschutzgeräte filtern die Atemluft und halten die gesundheitsschädlichen Anteile
zurück (Partikel, Gase, Dämpfe). CO wird nicht gefiltert. Partikelfilter filtern nur Partikel. Gasfilter filtern nur Gase und Dämpfe.
Wenn beide Schadstoffe vorhanden sind, muss ein Kombinationsfilter verwendet werden. Die Filter können an nach EN 140 zertifizierten
Halbmasken und an nach EN 136 zertifizierten Vollmasken angeschlossen werden. Diese Atemschnittstellen sollten mit einem EN 148-1
Anschluss ausgerüstet werden. Deren Benutzerhandbücher sind zu lesen. Bei der Benutzung eines Gebläsefiltergeräts nach EN 12941
oder EN 12942 sind vor Gebrauch die Benutzerhandbücher der entsprechenden Komponenten zu lesen und zu beachten.
GEBRAUCH
Betriebsbeschränkungen/Bedingungen für den Gebrauch
Länderspezifische Richtlinien sind einzuhalten, z. B.
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Die Gebrauchsanweisungen müssen gelesen und beachtet werden.
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Wenn die in diesem Benutzerhandbuch angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten werden, kann dies nachteilige
Auswirkungen auf die Filter haben.
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Bei sehr giftigen Produkten empfiehlt es sich, den Filter nur einmal zu verwenden.
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Um die Gefahr von Hypoxämie auszuschließen, darf der Sauerstoffgehalt in der umgebenden Atmosphäre nicht unter 17 Vol.-%
fallen.
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Um die Gefahr von Hyperoxämie auszuschließen, darf der Sauerstoffgehalt in der umgebenden Atmosphäre nicht über 21 Vol.-%
ansteigen.
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Damit die Verwendung eines Atemschutzgerätes genehmigt werden kann, muss sich der Anwender einer ärztlichen Untersuchung
unterziehen.
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Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle und kleine Räume dürfen nicht mit Filtergeräten betreten werden.
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Der Anwender muss mit der Bedienung und der Handhabung des Geräts vertraut sein.
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Art und Konzentration der Gefahrstoffe müssen bekannt sein.
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Bei Auftreten von Gasen, Dämpfen und Partikeln ist ein Kombinationsfilter einzusetzen.
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Partikelfilter schützen nicht vor giftigen Gasen und Dämpfen.
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Gasfilter schützen nicht vor Partikeln.
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Die Filter sind je nach Schadstoffgehalt auszuwählen.
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Unversiegelte oder beschädigte Filter dürfen nicht verwendet werden.
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Filter mit einem Gewicht von über 300 Gramm sind nicht direkt an den Halbmasken zu befestigen. Diese Filter sind mit einem Symbol
mit einer durchgestrichenen Halbmaske gekennzeichnet.
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Zur Unterscheidung der Filter müssen diese mit einem Farbring gekennzeichnet sein, die deren Fähigkeit anzeigt, gewisse gefährliche
Stoffe zu filtern.
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Bei Ausfall der Atemschutzmaske ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen.
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Vollmasken und Halbmasken sind für Bart- und Schnurrbartträger ungeeignet, da kein luftdichter Abschluss am Gesicht gewährleistet
werden kann. Diese Art von Atemschutz ist ebenfalls nicht für Personen geeignet, deren Kopfform oder tiefe Narben keine gute
Abdichtung am Gesicht garantieren können, um Luftlecks zu vermeiden. In diesem Fall ist die Verwendung von Atemschutzhauben
in Verbindung mit einem Gebläse in Betracht zu ziehen.
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Das Filtergerät darf nur in Frischluftbereichen oder gelüfteten Räumen eingesetzt werden. Filtergeräte sind nicht in geschlossen
Bereichen wie z. B. kleinen Räumen ohne ausreichende Belüftung zu verwenden.
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Bei unklaren oder sich verändernden Situationen sind unabhängige Atemschutzgeräte zu verwenden.
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Atemschutzgeräte sind in Abhängigkeit von Art und Konzentration der Gefahrstoffe auszuwählen.
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Wechseln Sie sofort die Filter aus, wenn Sie den Stoff in der eingeatmeten Luft riechen oder schmecken.
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Bei ungenügenden Warneigenschaften von gefährlichen Stoffen sind vor dem Einsatz besondere Maßnahmen erforderlich.
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Bei Atemschutzgeräten mit mehreren Atemfiltern sind bei einem Filterwechsel alle Filter gleichzeitig auszuwechseln.
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Nur zugelassene Filter dürfen mit dem Luftreinigungs-Atemschutzsystem verwendet werden.
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Verwenden Sie keine Filter, wenn Sie bei offenen Flammen arbeiten oder sich flüssige Metalltropfen bilden können.
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Atemschutzgeräte dürfen nur mit eingeschaltetem Gebläse verwendet werden.
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Vor der Verwendung des Luftreinigungs-Atemschutzsystems ist der Luftdurchsatz zu prüfen.
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Temperaturen von unter 10°C können zu unzumutbaren Tragebedingungen führen.
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