7
Kapitel
28
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Irrtümer und Änderungen vorbehalten 8009212/TF93/2010-03-29
Inbetriebnahme und Betrieb
7.3.2 Prüfungen durch eine befähigte
Person
Die Prüfung durch eine befähigte Person muss
regelmäßig entsprechend den national und inter-
national gültigen Vorschriften innerhalb der darin
geforderten Fristen durchgeführt werden. Dies dient
der Aufdeckung von Veränderungen an der
Maschine oder von Manipulationen an der
Schutzeinrichtung nach der Inbetriebnahme.
Betriebsanleitung
T4000 Compact