7 | Lagerung
Soll der Anhänger im öffentlichen Raum abgestellt werden, gelten besondere Vorschriften. Gemäß
§12 StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 14 Tage geparkt werden.
Dies gilt natürlich nicht für private Grundstücke oder für entsprechend gekennzeichnete Flächen.
Des Weiteren ist nach §17 StVO zu beachten, dass u.a. einachsige Anhänger nicht unbeleuchtet auf
Fahrbahnen stehen gelassen werden dürfen. Sie sind ggf. mit einer eigenen Lichtquelle zu beleuch-
ten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Aufgrund seiner Bauart, lässt sich der FOR-ONE Anhänger platzsparend hochkant abstellen. Dazu
wird der hintere Ausleger eingeklappt und mit einem Spanngurt gegen unbeabsichtigtes Herun-
terfallen gesichert. Dann den Anhänger an der Deichsel, mit Hilfe einer zweiten Person, nach oben
ziehen, auf den Gummiabstandhaltern sowie dem Rangierrad abstellen und gegen unbeabsichtigtes
Umkippen sichern. Wenn möglich soll der Anhänger in einem trockenen Raum bei einer maximalen
Luftfeuchtigkeit von 80% (nicht kondensierend) abgestellt werden.
8 | Reinigung und Pflege
8.1 | Säubern
Um den Anhänger betriebssicher zu halten und eine lange Lebensdauer zu gewährleisten, sollte der
Anhänger regelmäßig gereinigt werden. Gleichzeitig kann man ihn auf Schäden überprüfen.
Bei der Pflege und Reinigung sollte man immer an die Umwelt denken, zur Fahrzeugwäsche einen
biologisch abbaubaren Fahrzeugreiniger verwenden. Keinen Reiniger ins Erdreich gelangen lassen.
HINWEIS!
Beschädigungsgefahr!
Es dürfen generell keine Dampfstrahler, Hochdruckreiniger usw. verwendet
werden, da diese Feuchtigkeit/ Wasser in die Lager, Dichtungen und
Beleuchtungsanlage des Anhängers treiben und die Elektrik schädigen könnten.
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