10. VERPACKUNG UND ENTSORGUNG
Alle verwendeten Materialien sind recycelbar. Wir bitten Sie, einen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt zu leisten,
indem Sie die entsprechenden Wege zur Mülltrennung nutzen. Für die Zeit der ersten Backvorgänge bitten wir
Sie, die Originalverpackung aufzubewahren, damit Sie uns im Falle einer Störung den Ofen zur Reparatur
zusenden können. Ausgediente Öfen sind kein wertloser Abfall, durch die ökologische Entsorgung können
verschiedene in der Produktion verwendete Materialien zurückgewonnen werden. Ziehen Sie vor der
Verschrottung des Backofens den Stecker aus der Steckdose und schneiden Sie das Netzkabel ab.
11. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Wenn der Backofen von einer Firma gekauft wird, gilt eine einjährige Gewährleistung.
Wenn der Ofen von einer Privatperson gekauft wird, gilt eine zweijährige Gewährleistung.
Die Gewährleistung muss immer durch ein fiskalisches Dokument (Quittung, Rechnung) nachgewiesen werden
und erstreckt sich nur auf die Bauteile, die ab Werk aufgrund von Herstellungsfehlern defekt waren. Bei
Herstellungsfehlern, die sich innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung zeigen, wird angenommen, dass
sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen, oder die
Beschaffenheit der Ware lässt einen anderen Schluss zu. Ausgeschlossen sind daher alle Teile, die einen zufälligen
Bruch erlitten haben oder der Abnutzung unterliegen, Defekte, die auf eine unsachgemäße Verwendung des
Geräts, Reinigungs- oder Reparaturarbeiten an den Steinen zurückzuführen sind (der feuerfeste Stein und die
Biskuit-Keramik, sofern verwendet, fallen nicht unter die Gewährleistung), Nachlässigkeit bei der Verwendung
oder Wartung, Transportschäden und alle Schäden, die nicht direkt Effeuno zuzuschreiben sind. Der Ofen darf
nur von autorisiertem Effeuno-Personal repariert werden.
Die eventuelle Änderung, Öffnung, der Eingriff durch nicht autorisiertes Personal führt zum sofortigen Erlöschen
der Gewährleistung.
Reparaturen werden nur in einem der von Effeuno zugelassenen Zentren durchgeführt.
Sollte nach dem sechsten Monat ab Lieferung ein Konformitätsmangel am Effeuno-Produkt auftreten, muss sich
der Endverbraucher, der nach geltendem Recht zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigt ist, an den Händler
oder alternativ an ein von Effeuno autorisiertes Kundendienstzentrum wenden und folgende Unterlagen
beifügen:
• Quittung, Lieferschein oder Rechnung
• Nachweis eines Mangels, den das Gesetz in die Kategorie "Nichtkonformität" einordnet
• Nachweis, dass dieser Mangel direkt von Effeuno zu vertreten ist.
Ist dies nicht der Fall, wird die Reparatur gegen Bezahlung durchgeführt.
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