PLAYA - BEDIENUNGSANLEITUNG
6.3 Während der Laufzeit der vorliegenden Garantie vorgenommene Eingriffe, wie unter
Punkt 4 (Garantielaufzeit) aufgeführt, führen nicht zu einer Verlängerung der Garantie
auf die ausgetauschten und/oder reparierten Teile.
6.4 Die durch den autorisierten Laghetto-Händler vorgenommenen Eingriffe sowie
Produktbeschaffungen, Reparaturen und mögliche Ersetzungen werden auf Anfrage
des Verbrauchers und ohne Entstehung wesentlicher Nachteile für ihn durch
autorisierte und sachkundige Techniker innerhalb der Fristen ausgeführt, die mit
den organisatorischen Erfordernissen für Instandsetzer vereinbar sind. Während der
Garantielaufzeit vorgenommene Ersetzungen und Reparaturen führen nicht zu einer
Verlängerung oder Erneuerung der Garantielaufzeit.
7.
SERVICELEISTUNGEN IM RAHMEN DER GARANTIE - ZUSÄTZLICHE KOSTEN
7.1 Die Bereitstellung von Serviceleistungen im Rahmen der Garantie hängt davon ab, ob
Laghetto über seine autorisierten Servicezentren & Händler einwandfrei feststellen
kann, dass die Produktfehler oder -mängel von der Laghetto-Garantie abgedeckt
werden.
7.2 Sollte Laghetto einwandfrei feststellen, dass das Produkt tatsächlich einen Mangel
oder Fehler aufweist, wird Laghetto das Produkt durch die nächsten autorisierten
Servicezentren & Händler und gemäß den Methoden, die am geeignetsten erscheinen,
reparieren und jedwede festgestellten Mängel beseitigen lassen.
7.3 Für die ersten zwei Jahre nach Lieferung des Produkts wird die Garantie ohne jegliche
Kosten für den Verbraucher gewährt. Nach Ablauf von zwei Jahren der in Punkt 4 dieses
Garantiezertifikats dargelegten Laufzeit stellt Laghetto sämtliche für die Reparatur des
Produkts erforderlichen Materialien weiterhin kostenlos zur Verfügung, mit Ausnahme
der Personalkosten (Reisekosten und Arbeitsstunden), die durch den Verbraucher zu
tragen sind.
7.4 Sollte das Produkt an einem schwer zugänglichen Ort aufgebaut oder zusammen mit
seltenen oder wertvollen Materialien verbaut worden sein, sind die Kosten, wie z. B.
solche, die bei der Entfernung, den Transport und den Wiederaufbau des Produkts an
seinem ursprünglichen Einsatzort entstehen, sowie die Kosten für die Reparatur der
seltenen und/oder wertvollen Materialien durch den Verbraucher zu tragen.
8.
HAFTUNG
Laghetto haftet nicht für direkte oder indirekte Verletzungen und Schäden an Personen,
Tieren und/oder Gegenständen, die durch ein Versäumnis dahingehend verursacht
werden, sämtliche in der Dokumentation enthaltenen Anweisungen in Bezug auf
das Produkt zu befolgen, insbesondere die Warnhinweise in Zusammenhang mit der
Montage, dem Aufbau, der Nutzung und der Wartung des Produkts selbst und/oder
dahingehend, das Produkt mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen
Sorgfalt zu nutzen.
9.
GELTENDES RECHT – GERICHTSSTAND
Die Laghetto-Garantie unterliegt der italienischen Gesetzgebung und bei Streitigkeiten
in Zusammenhang mit dieser Garantie sind ausschließlich die Gerichte von Cremona
(CR) in Italien zuständig.
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