PLAYA - BEDIENUNGSANLEITUNG
Nutzung von Chemikalien sind von dieser Garantie ausgeschlossen;
i) Kosten für die Entleerung und Befüllung des Pools mit Wasser sowie für die
chemische Reinigung des Wassers werden zu keiner Zeit durch die vorliegende
Garantie abgedeckt;
l) andere Ursachen, die nicht auf Laghetto zurückführbar sind, wie z. B. direkt durch
den Verbraucher oder durch Dritte vorgenommene Reparaturen oder Modifikationen
sowie Manipulation, chemische oder physikalische Angriffe, Stöße, Vandalismus,
Zweckentfremdung, etc.
m) die mögliche, mehr oder weniger hartnäckige, Schimmelbildung an der Pool-
Folie, sei es aufgrund der besonderen Positionierung des Produkts oder aufgrund von
Witterungsverhältnissen, mangelnder Wartung oder Nichteinhaltung der Betriebs- und
Wartungsanweisungen, werden nicht durch die Garantie abgedeckt;
n) diese Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn Nicht-Originalteile und Nicht-
Originalzubehör im Produkt eingebaut werden.
5.3 Die folgenden Situationen stellen nicht ausdrücklich einen Mangel dar und begründen
daher keinen Anspruch auf Ersatz:
a) Vorübergehende Absonderungserscheinungen (tropft) an der Pool-Folie, die
insbesondere beim ersten Befüllen und in den ersten Wochen der Produktnutzung zu
sehen sein können;
b) Veränderung der ursprünglichen Farbe der Pool-Folie aufgrund des natürlichen
Alterungsprozesses, der Langzeitaussetzung gegenüber Sonnenlicht und/oder
Witterungsbedingungen sowie aufgrund der kontinuierlichen Verwendung von
chemischen Behandlungs- und/oder Reinigungsprodukten;
c) Oxidation von Metallteilen aufgrund der mangelnden oder unzureichenden Wartung
oder einer Wartung, die nicht gemäß den Anweisungen für Piscine Laghetto-Produkte
und/oder die nicht mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen Sorgfalt
ausgeführt wurde;
d) Besondere Produktmerkmale. Sämtliche Teile zur Veredelung der Produkte
(z. B.: Platten, Kanten, Textilien) sind größtenteils handgefertigt. Daher werden
einige Unvollkommenheiten in diesen Teilen als eine eigentümliche und akzeptierte
Eigenschaft des Produkts angesehen. Sie haben keinerlei Einfluss auf den
Verwendungszweck des Produkts.
5.4 Für eine korrekte Beurteilung des Mangels und für eine eventuelle Reparatur und/
oder Ersetzung im Rahmen der Garantie ist es erforderlich, dass der Verbraucher
eine vollständige Foto- und/oder Videodokumentation des Mangels während des
Nutzungszustands des eigentlichen Produkts übermittelt.
6.
ANFRAGEN FÜR SERVICELEISTUNGEN IM RAHMEN DER GARANTIE – ABLAUFDATUM
6.1 Um von der Garantie erfasst zu werden, sind sämtliche Produktmängel oder Fehler
durch den Verbraucher einem autorisierten Laghetto-Händler zu melden. Angaben zu
den Händlern sind der offiziellen Website von Piscine Laghetto zu entnehmen: www.
piscinelaghetto.com.
6.2 Eine Anfrage für Serviceleistungen ist stets zusammen mit einer Kopie der Quittung
oder des Lieferscheins, ausgestellt durch den autorisierten Laghetto-Händler, von
dem der Verbraucher das Produkt gekauft hat, zu übermitteln. Sämtliche Anfragen für
Serviceleistungen, die ohne die oben genannten Dokumente erfolgen, können lediglich
als „nicht im Rahmen der Garantie" bearbeitet werden.
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