PLAYA - BEDIENUNGSANLEITUNG
den Metallrahmen des Modells Classic und Crystal Pop und 2 JAHRE (ZWEI) für alle
anderen Originalteile, die im Pool-Bausatz enthalten sind.
4.2 Die Garantie von 3 oder 5 JAHREN auf die Folie und den Metallrahmen findet keine
Anwendung, wenn eine Salz-Elektrolyse-Anlage in den Produkten Dolcevita, Divina,
Pop, Crystal Pop oder Classic eingesetzt wird. In diesem Fall beträgt der angebotene
Garantiezeitraum 2 Jahre. Die Installation eines Salzelektrolysesystems und/oder eines
anderen Filtrations-/Desinfektionssystems, das sich von dem von Laghetto gelieferten
unterscheidet, führt bei dem Produkt Playa automatisch zum Erlöschen der vom
Hersteller gewährten Garantie.
4.3 Die Gewährleistung auf die Modelle Playa, Divina und Dolcevita wird nicht, wie oben
dargelegt, über das zweite Jahr hinaus verlängert, wenn das Produkt nicht durch
fachkundiges und/oder von Piscine Laghetto zertifiziertes Personal aufgebaut wurde.
4.4 Der Garantiezeitraum für die verschiedenen oben erwähnten Laufzeiten beginnt ab dem
Datum des Produktkaufs, der durch eine reguläre Rechnung nachzuweisen ist.
5.
AUSSCHLUSS UND NICHTANWENDBARKEIT DER GARANTIE
5.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind ausdrücklich die folgenden Situationen:
a) Produkte aus zweiter Hand und/oder Ausstellungsprodukte;
b) Kosten, die aus Arbeiten resultieren, die für die Wiederherstellung und/oder die
Reparatur des Produkts erforderlich sind;
c) jegliche Kosten für den Transport des zu reparierenden und/oder zu ersetzenden
Produkts an einen beliebigen Ort sowie jegliche Ausgaben für das Reparaturpersonal.
5.2 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der Mangel nicht direkt Laghetto
zuzuordnen ist, und insbesondere auf solche Fälle, in denen der Mangel aufgrund
folgender Umstände entstanden ist:
a) Während des Transports und/oder des Aufbaus entstandene Beschädigungen und/
oder Bruchschäden (Kratzer, Dellen etc.);
b) Montage und/oder Aufbau verlief fehlerhaft oder wurde nicht gemäß den
Anweisungen von Laghetto im entsprechenden Montagehandbuch ausgeführt;
c) unkorrekter oder unsachgemäßer Gebrauch oder Gebrauch erfolgte nicht gemäß den
Anweisungen von Laghetto im entsprechenden Gebrauchs- und Wartungshandbuch bzw.
für Zwecke, die nicht dem normalen Privatgebrauch entsprechen;
d) normale Abnutzung aufgrund des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs des Produkts;
e) Probleme aufgrund von Schmutz, Kalkablagerungen, Kratzern oder Abrieb,
die während der Produktnutzung oder aufgrund der direkten Aussetzung gegenüber
atmosphärischen Bedingungen (direktes Sonnenlicht, übermäßige Hitze etc.)
entstanden sind oder durch ungeeignete Reinigungsprodukte verursacht wurden;
f) mangelnde, unzureichende oder unsachgemäße Wartung oder Wartung, die nicht
gemäß den Anweisungen von Laghetto im entsprechenden Handbuch und/oder nicht
mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen Sorgfalt ausgeführt wurde;
g) unangemessene und ungeeignete Nutzung des Produkts, eine
Verschlechterung des Produkts aufgrund von Nachlässigkeit, eine Abnutzung von
Teilen aufgrund vorhandener Kalkablagerungen, Nichteinhaltung der erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen, übermittelte Anfragen nach Ersatzteilen für die
Produktwiederherstellung im Rahmen der Garantie sind nicht bestimmbar;
h) Beschädigungen des Produkts aufgrund von Frost oder der unangemessenen
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