PLAYA - BEDIENUNGSANLEITUNG
12. PISCINE LAGHETTO-GARANTIEZERTIFIKAT
AGRISILOS S.R.L., mit Geschäftssitz in Vescovato (Cr), Ex. S.s. Padana Inferiore 11/C
– Italien, im Folgenden „LAGHETTO", ist stets um ein vertrauensvolles Verhältnis
zu Verbrauchern, die Laghetto-Produkte erwerben, bemüht. Zusätzlich zu den
gesetzlichen Rechten, die ihnen kraft der in ihrem Wohnsitzland geltenden
Gesetze zustehen und weiterhin unberührt bleiben, können Verbraucher die in
dem vorliegenden Garantiezertifikat, im Folgenden die „GARANTIE", anerkannten
Rechte ausüben.
1.
LAGHETTO-GARANTIE
1.1 LAGHETTO garantiert, dass das Produkt der Marke „Piscine Laghetto", im Folgenden
„PRODUKT", auf das sich das vorliegende Zertifikat bezieht,
a) den Eigenschaften entspricht, die in der Firmendokumentation beschrieben werden;
b) frei von Konstruktions-, Material-, Herstellungs- und Betriebsfehlern ist.
1.2 Diese Garantie ist die einzige Gewährleistung, die seitens Laghetto gewährt wird.
Anderweitige Erklärungen oder Zusicherungen Dritter sind für Laghetto nicht bindend.
2.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE
2.1 Die Garantie findet nur dann Anwendung, wenn das Produkt durch einen privaten
Endkunden, im Folgenden der „VERBRAUCHER", direkt bei einem autorisierten
Laghetto-Händler und ausschließlich für den Privatgebrauch erworben wird. Jegliche
gewerbliche oder berufliche Nutzung ist ausgeschlossen. Laghetto gewährt die Garantie
ausschließlich zugunsten des Verbrauchers, daher kann sie nicht auf Dritte übertragen
oder an Dritte verkauft werden.
2.2 Die Garantie gilt nur für diejenigen Produkte, die in dem gleichen Land bzw. Staat
aufgebaut werden, in dem sie erworben wurden.
3.
GEGENSTAND DER GARANTIE
3.1 Die vorliegende Garantie ist im Rahmen der üblichen und korrekten Nutzung
des Produkts gültig und erfordert eine Montage durch auf Playa, Divina und
Dolcevita Produkte spezialisiertes und entsprechend zertifiziertes Personal bzw. in
Übereinstimmung mit der Montageanleitung, die mit den Pop- oder Classic-Pools
geliefert wird.
3.2 Sie gilt für Playa, Dolcevita, Pop, Crystal Pop, Classic Produkte und deckt
ausschließlich die von Laghetto hergestellten originalen Bauteile ab: Pool-Folie,
Metallrahmen und alle anderen Originalteile, die im Pool-Bausatz enthalten sind. Die
Garantie deckt nur den Austausch von Materialien ab, an denen Mängel festgestellt
wurden.
3.3 Die Gewährleistung umfasst nicht den Austausch von Verbrauchsmaterialien und/oder
Teilen, die der normalen Abnutzung unterliegen.
4.
GARANTIELAUFZEIT
4.1 Der Garantiezeitraum beträgt 5 JAHRE (FÜNF) für die Pool-Folie und den Metallrahmen
der Produkte Playa, Dolcevita, Divina und Pop, 3 JAHRE (DREI) für die Pool-Folie und
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