Funktionsbeschreibung; Verwendungszweck; Einschränkung Des Verwendungszwecks; Zulassungen - Dräger X-plore 8000 Instrucciones De Uso

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Gebrauch

3.3

Funktionsbeschreibung

Das Gebläsefiltergerät ist ein umluftabhängiges
Atemschutzgerät. Es filtert Umgebungsluft und stellt sie als
Atemluft zur Verfügung. Das Gerät saugt permanent
Umgebungsluft durch den Filter an. Im Filter werden dem
Filtertyp entsprechend schädliche Stoffe gebunden. Auf diese
Weise wird die Umgebungsluft aufbereitet und gelangt
schließlich in den Atemanschluss. Dort steht sie als Atemluft
bereit.
Ein kontinuierlicher Überdruck im Atemanschluss wirkt dem
Eindringen von Umgebungsluft entgegen.
3.4

Verwendungszweck

Je nach verwendetem Filtertyp schützt das Gerät vor
Partikeln, Gasen und Dämpfen oder Kombinationen hieraus.
Für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen ist
ausschließlich das Gebläsefiltergerät X-plore 8700 bestimmt.
Für eine Übersicht der Gerätekombinationen und der
Schutzklassen siehe Konfigurationsmatrix (Configuration
Matrix) am Ende dieser Gebrauchsanweisung.
Die Zahlen in der oberen Zeile der Konfigurationsmatrix
entsprechen den Positionen in der Komponentenliste.
Die gelisteten Komponenten sind für die Verwendung mit den
X-plore 8000 Gebläseeinheiten (Komponentenliste Pos. 1
und 2) und den Akkus (Pos. 3 bis 6) bestimmt.
Bei Fragen zur Konfiguration des Geräts Dräger kontaktieren.
3.5
Einschränkung des
Verwendungszwecks
Das Gerät ist nicht geeignet für die Verwendung:
– bei Schadstoffen mit geringen Warneigenschaften
(Geruch, Geschmack, Reizung der Augen und Atemwege)
– für Einsätze in unbelüfteten Behältern, Gruben, Kanälen
usw.
– bei Schadstoffkonzentrationen, die eine unmittelbare
Gefährdung für Leben oder Gesundheit darstellen –
sogenannte IDLH-Konzentrationen
Die Gebläseeinheit X-plore 8700 darf in
explosionsgefährdeten Bereichen nicht mit dem
Schweißerschutzvisier (Komponentenliste Pos. 19), der
Standardhaube, lang (Pos. 10 und 11) und dem
Schlauchüberzug, Einweg (Pos. 41) verwendet werden.
Wenn die Gebläseeinheit X-plore 8700 mit dem Helm mit
Visier (3710775, 3710780, 3710785, 3710790, 3710795) und
der Schutzfolie (3710779) verwendet wird, wird in Bezug auf
Bereiche mit explosionsfähiger Gasatmosphäre die
Gerätegruppe IIA erreicht. Ohne Schutzfolie (3710779) wird
die Gerätegruppe IIB erreicht.
Kommt das System mit der Helm-Hauben-Kombination oder
der Anstoßkappen-Hauben-Kombination ohne Schutzfolie
zum Einsatz, wird in Bezug auf Bereiche mit
explosionsfähiger Gasatmosphäre die Gerätegruppe IIA
erreicht. In Kombination mit der Schutzfolie (3710778) wird
die Gerätegruppe IIB erreicht.
3.6

Zulassungen

Konformitätserklärung: siehe Einlegeblatt 9031316 oder
www.draeger.com/product-certificates
Weitere Informationen zu Zulassungen siehe Einlegeblatt
9031316.
8
3.7
Symbolerklärung

3.7.1 Typenschild

Symbol
Erklärung
China RoHS-Kennzeichnung
Verwendung nur im Haus, nicht im Freien
Pin-Belegung
Recycling-Symbol

3.7.2 Verpackung

Symbol
Erklärung
Gebrauchsanweisung beachten
Maximale Lagerluftfeuchte ≤ 95 %
≤95
%
Bereich der Lagertemperatur -20 °C bis
+60°C
-20°C
+60 °C
4
Gebrauch
4.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
WARNUNG
Brandgefahr durch Funken oder flüssige Metallspritzer
► Gebläsefiltergerät nur mit Partikel- oder Kombinationsfilter
mit zusätzlichem Vorfilter verwenden, wenn während des
Gebrauchs Funken oder flüssige Metallspritzer auftreten
können.
► Vorfilter regelmäßig wechseln; mindestens einmal pro
Schicht, spätestens bei sichtbarer Beladung.
► Partikel- oder Kombinationsfilter wechseln, sobald eine
Staubansammlung erkennbar ist, auch wenn die
Restkapazitätsanzeige am Gebläsefiltergerät noch eine
ausreichende Restkapazität anzeigt.
► Funken oder flüssige Metallspritzer direkt auf das
Gebläsefiltergerät vermeiden: Die Beaufschlagung eines
schwer beladenen Vor-, Partikel- oder Kombinationsfilters
mit Funken oder flüssigen Metallspritzern kann zu einer
Beschädigung des Filters oder einer Entzündung der
angesammelten Partikel führen.
– Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und
Konzentration der Schadstoffe) müssen bekannt sein.
– Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter
folgende Grenzwerte sinken:
– Mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in allen europäischen
Ländern außer den Niederlanden, Belgien und
Großbritannien
– Mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff in den Niederlanden,
Belgien, Großbritannien, Australien und Neuseeland
– Mindestens 19,5 Vol.-% Sauerstoff in den USA
In anderen Ländern nationale Richtlinien beachten.
Gebrauchsanweisung
®
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Dräger X-plore
8000
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