BEWAHREN SIE DIESE ANLEITUNG AUF
DE BEDEUTUNG DES SYMBOLS „DURCHGESTRICHENE
MÜLLTONNE»
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
GETRENNTE ERFASSUNG VON ALTGERÄTEN
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere
nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme. Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative Auswirkungen
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die durch
eine nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien, aus
denen sich das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine
bedeutende Einsparung an Energie und Ressourcen mit sich
bringt. Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen,
die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden
können, sind Sie als Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet, diese
vor der Entsorgung zu entnehmen und getrennt als Batterie bzw.
Lampe zu entsorgen.
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MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ALTGERÄTEN
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben. Auskünfte zur nächsten Abfallsammelstelle erhalten
Sie beim Hersteller oder Händler
DATENSCHUTZ
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten
darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten
auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
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