3. INSTALLATION
Die Installation hat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen
3.1.
Aufstellung.
3.1.1. Transport und Absetzen.
Der Transport des Gerätes muss stets auf der zugehörigen Palette und in der Originalverpackung
erfolgen. Das Gerät bis zum endgültigen Aufstellungsort bringen.
Die Verpackung entfernen und das Gerät auf eventuelle Transportschäden untersuchen.
Das Gerät darf auf keinen Fall im Freien installiert oder aufbewahrt werden.
Soll das Gerät längere Zeit außer Betrieb genommen und aufbewahrt werden, so muss es in der
Originalverpackung zum Schutz gegen äußere Einflüsse und unter optimalen
Umgebungsbedingungen aufbewahrt werden. Werkseitig wird weiterhin empfohlen, das Gerät
von der Stromversorgung zu trennen und alle Anschlüsse zu schließen.
Minimale Lagertemperatur: 5ºC.
Maximale relative Feuchtigkeit: 90%.
3.1.2. Standort.
Das Gerät in einem Raum mit ausreichend Platz zur Gewährleistung wirksamer
Arbeitsbedingungen aufstellen. Das Bedienpersonal muss ebenfalls über ausreichend Platz
verfügen.
Der endgültige Aufstellungsort muss die ordnungsgemäße Benutzung des Gerätes ermöglichen.
Die Abstände gemäß folgender Zeichnung sind einzuhalten, um den Zugang des autorisierten
Fachpersonals zur Durchführung der Wartungstätigkeiten zu gewährleisten.
Minimal erforderlicher Platz: 1,50m im hinteren Bereich und der Rest laut Darstellung.
Vorschriften zu erfolgen.
140