3.3
Einbau des Geräts
Das Gerät kann auf einer Arbeitsplatte montiert oder in
einen 19-Zoll-Schaltschrank eingebaut werden.
HINWEIS
Ausfall des Lüfters!
Bei Ausfall des Lüfters kann es zu einer Überhitzung
des Geräts und damit zu Fehlfunktionen oder
Zerstörungen kommen.
Darauf achten, dass das Gerät während des
Betriebs leicht zugänglich ist
Auf gute Durchlüftung achten
Seitliche Lüftungsöffnungen frei halten, Abstand
> 15 mm einhalten und Luftströmung nicht
behindern
Der Lüfter kann durch die Abfrage eines
Statusworts überwacht werden und damit
einen Ausfall des Lüfters melden. Eine
Abfrage der Temperatur des Geräts ist
möglich, außerdem findet eine interne
Überwachung der Temperatur statt.
Weitere Informationen siehe
"Benutzerhandbuch für die
Applikationsentwicklung".
Wenn das Gerät auf einer Unterlage
abgestellt werden soll, wird die Montage der
mitgelieferten Klebefüße empfohlen, um ein
Verrutschen zu vermeiden.
Montage des Geräts auf einer Arbeitsplatte
Das Gerät kann über Gewindebohrungen an der Gehäuse-
Unterseite mit vier M3-Schrauben auf einer Arbeitsplatte
montiert werden.
Abstandsmaße der Bohrlöcher siehe "K", Seite 136.
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Einbau des Geräts in einen 19-Zoll-Schaltschrank
(optional)
Das Gerät kann mit Hilfe eines Montagebügels in einen
19-Zoll-Schaltschrank eingebaut werden, Informationen
zur Einbaulage siehe "F" auf der ausklappbaren
Umschlagseite.
Für den Einbau wird eine Höheneinheit benötigt.
Informationen zur Bestellung des Montagebügels siehe
"Zubehör", Seite 9.
Falls vorhanden, Klebefüße am Gerät entfernen.
Das Gerät mit vier Schrauben M3 x 4 auf dem
Montagebügel befestigen. Die Schrauben sind nicht im
Lieferumfang enthalten.
Abstandsmaße der Bohrlöcher siehe "K", Seite 136.
Montagebügel mit Gerät in Schaltschrank einschieben
und mit vier Schrauben befestigen.
Auf einem Montagebügel haben zwei Geräte
nebeneinander Platz.
HINWEIS
Beschädigung durch ungeeignete Schrauben
Bei der Befestigung mit ungeeigneten Schrauben kann
das Gerät beschädigt werden.
Nur vorgeschriebene Schrauben verwenden
HEIDENHAIN | EIB 700 | 07/2018