▶ Sorgen Sie für gute Belüftung des Arbeitsplatzes. Schlecht belüftete Arbeitsplätze können Gesund-
heitsschäden durch Staubbelastung hervorrufen.
▶ Halten Sie Ihren Arbeitsbereich in Ordnung. Halten Sie das Arbeitsumfeld frei von Gegenständen,
an denen Sie sich verletzen könnten. Unordnung im Arbeitsbereich kann Unfälle zur Folge haben.
▶ Arbeiten Sie mit dem Gerät nicht in explosionsgefährdeter Umgebung, in der sich brennbare
Flüssigkeiten, Gase oder Stäube befinden. Elektrogeräte erzeugen Funken, die den Staub oder die
Dämpfe entzünden können.
▶ Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie auf Treppen arbeiten.
2.6
Sauggut
▶ Gesundheitsgefährliche, brennbare und/ oder explosive Stäube dürfen nicht gesaugt werden
(Magnesium-Aluminiumstaub usw.). Materialien, die heißer als 60°C (140°F) sind, dürfen nicht
gesaugt werden (z. B. glimmende Zigaretten, heiße Asche).
▶ Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn immer die Gefahrenklasse des gesundheitsschädlichen Staubs, der bei der
Arbeit entstehen kann. Gesundheitsschädliche Materialien wie z. B. Asbest und Blei sind ausdrücklich
nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts enthalten und dürfen nicht bearbeitet
werden → Seite 5.
Wenn Sie trotzdem blei- oder asbesthaltige Materialien bearbeiten, erlischt die
Herstellergewährleistung für Ihr Produkt.
▶ Staub, der beim Schleifen, Schmirgeln, Schneiden und Bohren entsteht, kann gefährliche Chemikalien
enthalten. Einige Beispiele sind: Blei oder Farben auf Bleibasis; Ziegel, Beton und andere Mauer-
werksprodukte, Naturstein und andere quarzhaltige Produkte; Bestimmte Hölzer, wie Eiche, Buche und
chemisch behandeltes Holz; Asbest oder asbesthaltige Materialien. Bestimmen Sie die Exposition des
Bedieners und umstehender Personen durch die Gefahrenklasse der Materialien, an denen gearbeitet
wird. Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um die Exposition auf einem sicheren Niveau zu halten,
wie z. B. die Verwendung eines Staubsammelsystems oder das Tragen eines geeigneten Atemschutzes.
Zu den allgemeinen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition gehören:
▶ Arbeiten in einem gut belüfteten Bereich,
▶ Vermeiden von längerem Kontakt mit Staub,
▶ Staub von Gesicht und Körper wegleiten,
▶ Tragen von Schutzkleidung und Waschen exponierter Bereiche mit Wasser und Seife.
▶ Brennbare, explosive, aggressive Flüssigkeiten dürfen nicht gesaugt werden (Kühl und Schmier-
mittel, Benzin, Lösungsmittel, Säure (pH < 5), Laugen (pH > 12,5) usw.).
▶ Schalten Sie das Gerät bei Austritt von Schaum oder Flüssigkeiten sofort aus.
▶ Tragen Sie beim Aufsaugen von heißem Sauggut bis max. 60°C (140°F) Schutzhandschuhe.
▶ Tragen Sie beim Arbeiten mit mineralischem Bohrschlamm Schutzkleidung und vermeiden Sie
Hautkontakt (pH > 9, ätzend).
▶ Vermeiden Sie den Kontakt mit basischen oder sauren Flüssigkeiten. Bei zufälligem Kontakt mit
Wasser abspülen. Kommt die Flüssigkeit in die Augen, spülen Sie diese mit viel Wasser aus und
nehmen Sie zusätzlich ärztliche Hilfe in Anspruch.
4
Deutsch
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