30 Jahre Garantie
Unsere 30 Jahre Garantie für Ihr
Le Creuset Kochgeschirr aus
emailliertem Gusseisen
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische
Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem
Erwerber eines Kochgeschirrs aus emailliertem
Gusseisen eine Garantie für die fehlerfreie
Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit
des Produkts für dessen Lebenszeit, längstens
jedoch für einen Zeitraum von 30 Jahren nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Garantieumfang
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte
Le Creuset Kochgeschirr aus emailliertem Gusseisen
(ohne Zubehörteile).
Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach
der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte
Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert
werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit
werden von Le Creuset übernommen.
Garantiezeit
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die
innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhänder, bei
dem das Gerät gekauft wurde oder bei unserer
Niederlassungen eingehen. Sämtliche Ansprüche
aus der Garantie verjähren spätestens 30 Jahre
nach der ersten Lieferung und zwar auch dann, wenn
bereits Garantieleistungen erbracht worden sind.
Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material
oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind
Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu
machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen
sind der Einzelhänder, der das Kochgeschirr aus-
geliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung
befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines
Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege
zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche
entgegennimmt oder das instandgesetzte Koch-
geschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde.
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt,
wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine
schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus
der sich Name, Adresse des Anspruchstellers
sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen.
Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch
des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset
berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur
Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht
mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in
der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert
werden.
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