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Bei Zugfedertoren sind die Mehrfachfederpakete und die Dop-
pel-Drahtseile nach ca. 25.000 Betriebszyklen, auszutauschen
(siehe Montageanleitung).
Sollten diese oder Teile davon, nachweisbar wegen Material-
oder Fabrikationsfehlern unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt sein, werden wir diese nach unserer
Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern.
Für Schäden infolge mangelhafter oder nicht sachgerechter
Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafter Inbetriebsetzung,
nicht ordnungsgemäßer Bedienung, nicht durchgeführter vor-
geschriebener Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung
sowie jeglichen eigenmächtigen Änderungen an der Torkon-
struktion wird keine Haftung übernommen. Für An- und Umbau-
ten sowie im Austausch bei Wartungs- oder Reparaturtätigkei-
ten darf nur Original-Zubehör verwendet werden. Entsprechen-
des gilt auch für Schäden, die durch den Transport, höhere
Gewalt, Fremdeinwirkung oder natürliche Abnutzung sowie
besondere atmosphärische Belastungen entstanden sind.
Weiterhin erlischt die Gewährleistung bei Nichtbeachtung un-
serer Einbau- und Bedienungsanleitung.
Nach eigenmächtigen Änderungen oder Nachbesserungen von
Funktionsteilen oder Aufbringen von zusätzlichem Füllungsge-
wicht, welches von den vorgeschriebenen Zugfedern nicht mehr
ausgeglichen wird, kann keine Haftung übernommen werden.
Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland eingebauten
Torblätter im endbeschichteten Orginalfarbton erstreckt sich auf
Haftung der Farbe bzw. Folie sowie Korrosionsschutz und
Lichtechtheit. Leichte Farbänderungen, die im Laufe der Zeit
auftreten können, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und im küs-
tennahen Bereich unterliegen aggressiven Umwelteinflüssen
und benötigen zusätzlich entsprechenden Schutz. Von dieser
Garantie ausgeschlossen sind Mängel jeglicher Art, die durch
Beschädigung des Produktes hervorgerufen werden, wie z.B.
Abrieb, mechanische oder mutwillige Beschädigung, Ver-
schmutzung und unsachgemäße Reinigung.
Bei grundlackierten Toren muss die Endbehandlung bauseitig
innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum erfolgen. Kleinere
Oberflächenfehler, leichter Rostansatz, Staubeinschlüsse oder
oberflächliche Kratzer stellen bei grundlackierten Toren keinen
Reklamationsgrund dar, da sie nach dem Anschleifen und der
Endbehandlung nicht mehr sichtbar sind.
Bei Toren ab einer Breite von etwa 3 Metern und bei dunklen
Farb- oder Folientönen kann es bei direkter Sonnen-
einstrahlung zu Durchbiegungen und Beeinträchtigungen der
Funktion kommen.
Technische Änderungen unserer Produkte aufgrund von Pro-
duktumstellungen, Farb- oder Materialwechseln oder Änderun-
gen von Produktionsverfahren und damit deren äußeres Er-
scheinungsbild können vorkommen und sind im Rahmen eines
garantiebedingten Ersatzes bedingt zumutbar.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die betref-
fenden Teile sind uns auf Verlangen zuzusenden. Die Kosten
für den Aus- und Einbau, Fracht und Porti werden von uns nicht
übernommen. Stellt sich eine Beanstandung bei nachträglicher
Begutachtung als unberechtigt heraus, so behalten wir uns vor,
uns entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Diese Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der quittierten
Rechnung und beginnt mit dem Tage der Lieferung.
Diese Montage-, Bedienungs-, und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer des Tores sicher zu verwahren!
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