Beschreibung
2.4
Einschränkungen des Verwendungszwecks
Damit genug Frischluft zur Verfügung steht, darf der Dräger
®
X-plore
8000 Helm mit Visier nur zusammen mit den im Kapitel 2.3
genannten Geräten verwendet werden.
Die Schutzwirkung kann durch folgende Faktoren beeinträchtigt wer-
den:
Hohe Windgeschwindigkeiten und starker Seitenwind
Brillenbügel oder Bärte im Bereich der Gesichtsmanschette
2.5
Zulassungen
Der Dräger X-plore 8000 Helm mit Visier erfüllt die Richtlinie über per-
sönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG. Für Informationen zu den je-
weiligen Systemzulassungen siehe Gebrauchsanweisung des im
Kapitel 2.3 genannten Atemschutzsystems.
Der Arbeitsschutzhelm ist nach folgenden Normen zugelassen:
EN 397:1995
EN 50365:2002
ANSI Z89.1-2003
Das Visier ist nach folgenden Normen zugelassen:
EN 166:2002-04
Die Gehörschutzkapseln sind nach folgenden Normen zugelassen:
EN 352-3:2002
6
2.6
Symbolerklärung und typidentische
Kennzeichnung
2.6.1
Typenschild
Das dargestellte Typenschild dient als Beispiel. Die Angaben variieren
je nach Helm.
X-plore 8000
Helmet with Visor, black
1
Part-No.: R58325
2
EN 12941
with Dräger Powered Air Purifying Respirator
3
Date of manufacture: XX/2014
1
Sachnummer
2
Zulassungskennzeichnung
3
Fabrikationsdatum (Beispiel)
6
Dräger Safety AG & Co. KGaA
5
23560 Lübeck, Germany
4
4
Symbol "Gebrauchsanwei-
sung beachten"
5
Hersteller
6
CE-Kennzeichnung
Dräger X-plore 8000 Helmet with Visor
00921912.eps