Abschnitt 3
GEFAHRLAGE
Nur befugtes Fachpersonal darf die in die-
sem Abschnitt beschriebenen Verfahren
durchführen.
3.1 - BACKOFENHEBEN (Fig. 1)
Der Backofen ist durch einen Kran oder einen
Flaschenzug wie folgt aufzuheben:
•
Der Ofen ist von seinen vier Seiten abwechselnd
durch einen Hebel zu heben, dabei vorsichtig vorge-
hen, um die Tafeln nicht zu beschädigen; unter dem
Ofen sind Unterlagen (1) anzubringen.
•
unter die Backofengrundfläche (3) zwei nach dem
Backofengewicht richtig dimensionierte Gurte (2)
einsetzen bzw. mit dem Haken (4) eines Krans oder
eines Flaschenzugs dieselben anhaken;
ACHTUNG
Zum Aufheben der Stahlseile nicht benut-
zen, da der Aussenmantel dadurch beschä-
digt werden könnte.
DE - 10
Maschinenaufstellung und - anschluss
ABB. 1
FIG. 1
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