Durchführung des Lecktestes (alle 24 Stunden erforderlich).
- Bei ETT 8.41 auf Anforderung die Entnahmesonde in den
Auspuff stecken. Motor starten. CO
ansteigen. Auf weitere Anforderung die Entnahmesonde wieder
aus dem Auspuff nehmen und mit Prüfbuchse abdichten.
- Das Abgasmessgerät ETT 8.41 misst nun den CO
über eine Zeitdauer von 50 Sekunden.
- Nach Beendigung erscheint die Meldung "Lecktest in Ord-
nung" und die Aufforderung "Prüfbuchse abnehmen".
- Bei ETT 8.61 auf Anforderung die Entnahmesonde mit der
Prüfbuchse abdichten.
- Das Abgasmessgerät ETT 8.61 misst nun den Druckabfall
über eine Zeitdauer von 50 Sekunden.
- Nach Beendigung erscheint die Meldung "Lecktest in Ord-
nung" und die Aufforderung "Prüfbuchse abnehmen".
Durchführung des HC-Rückstandstestes (vor jeder Messung
erforderlich), gilt für ETT 8.41/8.61.
- Entnahmesonde aus dem Auspuff nehmen bzw. darf sich
nicht im Auspuff befinden. Der gemessene HC-Restwert
muss kleiner 20 ppm sein.
i Wird ein Test nicht bestanden, erscheint am Bildschirm eine
Fehlermeldung mit Fehlernummer und in Textform.
Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie der Bedienungsan-
weisung des jeweiligen Abgasmessgerätes.
Nach dem Lecktest erfolgt die Eingabe der Fahrzeug-Ident.-
Daten und der Fahrzeug-Solldaten.
Der weitere AU-Prüfablauf erfolgt menügesteuert, entsprechend
der gewählten Prüfungsart (ohne KAT, U-KAT oder G-KAT).
26
muss über 8 % Vol.
2
-Abfall
2
Diesel-Motor:
Hinweis:
Der Einstieg in den AU-Ablauf ist nur möglich, wenn
ein zugelassenes Rauchgastrübungsmessgerät RTT 100 oder
RTT 110 angeschlossen ist. Bei RTT 110 erfolgt die Drehzahl-
messung nur über den Diesel-Adapter 1 687 001 305 und
nicht über den RTT 110. Die RTT müssen eine Software
Version ab Oktober 1993 (Version: 26.10.93) aufweisen an-
derfalls ist das Zusammenspiel zwischen MOT und RTT nicht
möglich.
der AU-Protokollkopf im Motortester vollständig ausgefüllt ist
(Abschnitt 6.3).
Nach Weiterschalten erfolgt, falls erforderlich, die Aufwärm-
phase und/oder ein Nullabgleich des Rauchgastrübungsmess-
gerätes.