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Dieser Zeitraum läuft ab der Garantieanfrage
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des Käufers oder ab der Abgabe der betroffenen
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Ware zur Reparatur, wenn diese Abgabe nach der
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Garantieanfrage erfolgt.
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Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuchs:
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Der Verkäufer gewährleistet die Garantie aufgrund
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von versteckten Mängeln der Kaufsache, die sie für
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den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet
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machen oder die den Gebrauch so einschränken,
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dass der Käufer sie bei Kenntnis dieser Mängel nicht
oder lediglich für einen geringeren Preis erworben
hätte.
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Artikel 1648 des französischen Zivilgesetzbuchs,
Absatz 1: Ansprüche, die aus Sachmängeln
resultieren, die ein Widerrufsrecht nach sich ziehen,
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müssen vom Käufer innerhalb von zwei Jahren,
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gerechnet ab der Entdeckung des Sachmangels,
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geltend gemacht werden.
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