Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses
Produkt gemäß Richtlinie über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) und natio-
nalen Gesetzen nicht über den Hausmüll ent-
sorgt werden darf. Dieses Produkt muss bei
einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben
werden. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf
eines ähnlichen Produkts oder durch Abgabe bei einer
autorisierten Sammelstelle für die Wiederaufbereitung
von Elektro- und Elektronik- Altgeräte geschehen. Der
unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund
potentiell gefährlicher Stoffe, die häufig in Elektro- und
Elektronik-Altgeräten enthalten sind, negative Auswir-
kungen auf die Umwelt und die menschliche Gesund-
heit haben. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses
Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nut-
zung natürlicher Ressourcen bei. Informationen zu
Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer
Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsor-
gung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer
Müllabfuhr.
www.scheppach.com
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